Die Reaktion meines Mini-Postings (3 Zeilen + Link) über einen Hartz 4-Artikel hat mich ziemlich irritiert und auch verärgert. http://www.costa-blanca-forum.de/viewto ... =34&t=7005
Aber egal – so ist es in Foren nun mal. Jeder ist da anders, ich ziehe mich dann eher zurück. Manche mögen es schmollen nennen, aber man schreibt ja nur in einem Forum, wenn man sich dabei auch wohlfühlt.
Jetzt möchte ich ein wenig Klarheit in meine Rentenbesteuerung bringen, die Torre thematisiert hatte.
Kommentare von Torre:
Josefine Du zahlst doch keine Steuern auf Deine Rente in Deutschland, mit Sicherheit auch nicht den Ertragsanteil - weil ja die Steuerpflicht trotzdem vorhanden ist.
….sondern vielmehr, dass Josefine mit Ihrer Rente zwar steuerpflichtig ist aber aufgrund der hohen Freibeträge und dem Ertragsanteil es nicht zur Steuerschuld kommt. Im übrigen bei keiner gesetzlichen Rente !!! - Und da josefine ja nun in Spanien lebt, mit Ausnahme der 1 Woche die Sie pro Jahr in Deutschland ist, fallen auch keine Verbrauchersteuern an. Die paar Euro die in der einen Woche da zusammen kommen an Mehrwertsteuer kann man vernachlässen.
Als nächstes Argument kommt Doppelbesteuerungsabkommen als Schlagwort. Da sollte man froh sein, dass es dieses gibt denn sonst wären in jedem Land Steuern auf die eine Rente fällig und nicht wie jetzt nur in Deutschland. Die Steuerhöhe wird sich eventuell im Fall josefines ändern weil in Spanien die Renten anders besteuert werden als in Deutschland. Aber auch dann zahlt Sie in Deutschland keine Steuern. Das wäre dann der Nachteil der Residenten. Aber der Steuerberater wird schon das richtige Modell wählen -



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Welches Modell kann denn der Steuerberater für mich wählen



Vielleicht interessiert einige Steuerresidenten dieses Thema, oder solche, die es ggf. werden wollen. Hier die Rechtslage:
Lt. Merkblatt der „Deutsche Vertretungen in Spanien“, Stand November 2012:
Die gesetzliche Rente von Residenten wird in Spanien versteuert.
Das neue deutsch-spanische Doppelbesteuerungsabkommen, das am 18. Oktober in Kraft trat, und dass ab dem 01.01.2013 angewendet wird, sieht vor, dass Neurentner ab 2015 5% und ab 2030 10% ihrer deutschen Rente in Deutschland versteuern müssen. Die in Deutschland in Form einer Quellensteuer einbehaltenen Beträge werden in Spanien durch Steueranrechnung berücksichtigt.
Ferner habe ich im Sommer 2012 das Finanzamt Neubrandenburg angeschrieben.
Mir wurde bestätigt, dass ab dem Jahr meines Wegzugs (2012) meine Altersversorgung ausschließlich im Wohnsitzstaat Spanien zu versteuern ist.
Ich habe nix darüber gefunden, dass man ein Steuermodell wählen kann.
Grüsse
Josefine