Besteuerung meiner deutschen Rente in Spanien:

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Josefine
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Besteuerung meiner deutschen Rente in Spanien:

Beitrag von Josefine »

.
Die Reaktion meines Mini-Postings (3 Zeilen + Link) über einen Hartz 4-Artikel hat mich ziemlich irritiert und auch verärgert. http://www.costa-blanca-forum.de/viewto ... =34&t=7005

Aber egal – so ist es in Foren nun mal. Jeder ist da anders, ich ziehe mich dann eher zurück. Manche mögen es schmollen nennen, aber man schreibt ja nur in einem Forum, wenn man sich dabei auch wohlfühlt.

Jetzt möchte ich ein wenig Klarheit in meine Rentenbesteuerung bringen, die Torre thematisiert hatte.

Kommentare von Torre:

Josefine Du zahlst doch keine Steuern auf Deine Rente in Deutschland, mit Sicherheit auch nicht den Ertragsanteil - weil ja die Steuerpflicht trotzdem vorhanden ist.

….sondern vielmehr, dass Josefine mit Ihrer Rente zwar steuerpflichtig ist aber aufgrund der hohen Freibeträge und dem Ertragsanteil es nicht zur Steuerschuld kommt. Im übrigen bei keiner gesetzlichen Rente !!! - Und da josefine ja nun in Spanien lebt, mit Ausnahme der 1 Woche die Sie pro Jahr in Deutschland ist, fallen auch keine Verbrauchersteuern an. Die paar Euro die in der einen Woche da zusammen kommen an Mehrwertsteuer kann man vernachlässen.

Als nächstes Argument kommt Doppelbesteuerungsabkommen als Schlagwort. Da sollte man froh sein, dass es dieses gibt denn sonst wären in jedem Land Steuern auf die eine Rente fällig und nicht wie jetzt nur in Deutschland. Die Steuerhöhe wird sich eventuell im Fall josefines ändern weil in Spanien die Renten anders besteuert werden als in Deutschland. Aber auch dann zahlt Sie in Deutschland keine Steuern. Das wäre dann der Nachteil der Residenten. Aber der Steuerberater wird schon das richtige Modell wählen - :?: :?: :?: und meine Aussage stimmt dann trotzdem !!!

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Welches Modell kann denn der Steuerberater für mich wählen :?: :?: :?: Verstehe ich nicht.


Vielleicht interessiert einige Steuerresidenten dieses Thema, oder solche, die es ggf. werden wollen. Hier die Rechtslage:

Lt. Merkblatt der „Deutsche Vertretungen in Spanien“, Stand November 2012:

Die gesetzliche Rente von Residenten wird in Spanien versteuert.

Das neue deutsch-spanische Doppelbesteuerungsabkommen, das am 18. Oktober in Kraft trat, und dass ab dem 01.01.2013 angewendet wird, sieht vor, dass Neurentner ab 2015 5% und ab 2030 10% ihrer deutschen Rente in Deutschland versteuern müssen. Die in Deutschland in Form einer Quellensteuer einbehaltenen Beträge werden in Spanien durch Steueranrechnung berücksichtigt.

Ferner habe ich im Sommer 2012 das Finanzamt Neubrandenburg angeschrieben.
Mir wurde bestätigt, dass ab dem Jahr meines Wegzugs (2012) meine Altersversorgung ausschließlich im Wohnsitzstaat Spanien zu versteuern ist.


Ich habe nix darüber gefunden, dass man ein Steuermodell wählen kann.

Grüsse
Josefine
Gruß Josefine :)
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Brujadepaco
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Re: Besteuerung meiner deutschen Rente in Spanien:

Beitrag von Brujadepaco »

Hallo Josefine, wenn Du hier Resident bist, dann kannst Du n i c h t s wählen, denn Du bist hier mit ALL deinen Einkünften steuerpflichtig. Egal ob Renteneinkünfte, Kapitalvermögen oder was auch immer.
Liebe Grüsse Anna
rainer
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Re: Besteuerung meiner deutschen Rente in Spanien:

Beitrag von rainer »

Josefine hat geschrieben:.
Die Reaktion meines Mini-Postings (3 Zeilen + Link) über einen Hartz 4-Artikel hat mich ziemlich irritiert und auch verärgert. http://www.costa-blanca-forum.de/viewto ... =34&t=7005
...
Ich glaube, das hast du dir zu sehr zu Herzen genommen, Josefine. Das Thema war doch gut, immerhin 75 Beiträge zeigen, dass es dieses Forum interessiert und bewegt hat.
Und wer nun wieviel Steuern zahlt und wo, das kann sicherlich nicht allein darüber entscheiden, wer mitdiskutieren darf. Hier wird ja auch sonst durchaus mal über Dinge diskutiert, an denen kein einziger von uns irgendetwas ändern kann. Luft machen kann man sich doch trotzdem und gerade deshalb mal. ;)
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Oliva B.
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Re: Besteuerung meiner deutschen Rente in Spanien:

Beitrag von Oliva B. »

rainer hat geschrieben: Ich glaube, das hast du dir zu sehr zu Herzen genommen, Josefine.
Einerseits bin ich deiner Meinung Rainer, andererseits verstehe ich aber auch Josefine. Warum wird ihr streitig gemacht darüber zu schreiben, wie in Deutschland Steuergelder ausgegeben werden, obwohl sie in Spanien steuerpflichtig ist? :-o
Brujadepaco hat geschrieben:Hallo Josefine, wenn Du hier Resident bist, dann kannst Du n i c h t s wählen, denn Du bist hier mit ALL deinen Einkünften steuerpflichtig. Egal ob Renteneinkünfte, Kapitalvermögen oder was auch immer.
Josefine hat ja auch geschrieben, dass sie als Residentin nicht wählen kann, wo sie ihre Rente versteuert, sondern dass sie ihre Rente in Spanien versteuert muss. Wobei nach meinem Wissen in Spanien mehr Steuern anfallen als in Deutschland.

Sie hat jedoch auch darauf aufmerksam gemacht, dass diese Regelung ab 2015 für Neurentner nicht mehr zutrifft. Diese müssen einen Teil ihrer Rente in Deutschland versteuern.

Anna, es ist aber wohl nicht richtig, dass man als Resident in Spanien mit allen Einkünften steuerpflichtig ist.

Zur Zeit NOCH geltende Ausnahmen:
  • Deutsche Beamtenpensionen werden unabhängig vom Wohnort stets in Deutschland voll versteuert.
Quelle: Merkblatt für deutsche Residenten und Senioren in Spanien, herausgegeben von den deutschen Vertretungen in Spanien.

Einnahmen aus unbeweglichem Vermögen in Deutschland:
  • Die Einkünfte aus der unmittelbaren Nutzung, der Vermietung oder Verpachtung sowie jeder
    anderen Art der Ausübung dieses Nutzungsrechts können in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem
    das unbewegliche Vermögen liegt.
Quelle: Doppelbesteuerungsabkommen BRD-Spanien
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girasol
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Re: Besteuerung meiner deutschen Rente in Spanien:

Beitrag von girasol »

Jetzt wäre es aber doch interessant zu erfahren, wie es sich verhält. Denn Torre schrieb, dass der Steuerberater schon das richtige Modell wählen wird und Brujadepaco schrieb, dass man als Resident nichts wählen kann. :-?

Gruß
girasol
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Aurelius Augustinus
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Re: Besteuerung meiner deutschen Rente in Spanien:

Beitrag von TorreHoradada »

girasol hat geschrieben:Jetzt wäre es aber doch interessant zu erfahren, wie es sich verhält. Denn Torre schrieb, dass der Steuerberater schon das richtige Modell wählen wird und Brujadepaco schrieb, dass man als Resident nichts wählen kann. :-?

Gruß
girasol
Beides ist richtig. Denn es fehlen noch einige Informationen. Elke schrieb zwar etwas von Pensionen, die hatte ich eh nicht auf dem Zettel. Mein Post ging in Richtung, selbst wenn Josefine noch einen Wohnsitz in Deutschland hat, ist Sie zwar Einkommenssteuerpflichtig, braucht dort derzeit aber keine Steuern zu zahlen weil die Freibeträge so hoch sind und die Rente mit dem Ertragsanteil zur Steuer gewertet werden. Wie gesagt, die Information ob noch ein Wohnsitz in D vorhanden ist, ist für dieses Problem äußerst wichtig. Denn Josefine hat sich für Spanien als Resident entschieden. Wenn nur der einzige Wohnsitz in Spanien vorhanden ist dann unterliegt Ihre Rente voll dem spanischen Steuerrecht. Und das ist für Rentner deutlich schlechter als in Deutssschland. Deswegen muss da der Steuerberater das "richtige Modell" wählen im Falle noch vorhandener deutscher Wohnsitz.
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Re: Besteuerung meiner deutschen Rente in Spanien:

Beitrag von girasol »

Alles klar, Torre, jetzt habe ich es verstanden.

Gruß
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Re: Besteuerung meiner deutschen Rente in Spanien:

Beitrag von rainer »

Weil der Residentenstatus auch auf die Erbschaftssteuer auf deutschen Vermögen (und sei es auch "nur" ein Haus) ganz erhebliche Auswirkungen hat, kann ich nur jedem, der davon betroffen ist, dringend raten, sich gründlich zu informieren.
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Brujadepaco
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Re: Besteuerung meiner deutschen Rente in Spanien:

Beitrag von Brujadepaco »

Oliva B. hat geschrieben:
Anna, es ist aber wohl nicht richtig, dass man als Resident in Spanien mit allen Einkünften steuerpflichtig ist.

Zur Zeit NOCH geltende Ausnahmen:
  • Deutsche Beamtenpensionen werden unabhängig vom Wohnort stets in Deutschland voll versteuert.
Quelle: Merkblatt für deutsche Residenten und Senioren in Spanien, herausgegeben von den deutschen Vertretungen in Spanien.

Einnahmen aus unbeweglichem Vermögen in Deutschland:
  • Die Einkünfte aus der unmittelbaren Nutzung, der Vermietung oder Verpachtung sowie jeder
    anderen Art der Ausübung dieses Nutzungsrechts können in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem
    das unbewegliche Vermögen liegt.
Quelle: Doppelbesteuerungsabkommen BRD-Spanien
Hallo Olivia, der Bereich Beamtenpension ist ein ganz eigenes Thema, richtig und die werden in Deutschland besteuert. aber wir sprachen ja hier von Renten und da war mein Posting für den Normal-Renter. Aber............auch wenn man als Beamter eine Pension aus Deutschland bekommt, die dort versteuert wird, u n d wenn man hier seinen Hauptwohnsitz hat, dann muss man das in der spanischen Einkommensteuererklárung angeben und die bereits gezahlte Steuer an Deutschland, wir eben dann, wegen des Doppelbesteuerungsabkommens, abgerechnet.

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung............wie schriebst Du.........KÖNNEN in dem Staat besteuert werden, in dem das Vermögen liegt. Wenn ich von mir jetzt spreche..............als ich mich damals in Köln beim Einwohnermeldeamt abgemeldet habe und denen noch einmal sagte, dass ich noch eine Eigentumswohnung in Köln hätte und welche Konsequenzen das hätte, da meinte die Dame: Es geht eine Meldung an ihr zuständiges Finanzamt und sie bekommen Bescheid.

Es hat zwar gedauert, aber dann erhielt ich von meinem zuständigen Finanzamt ein Schreiben, dass meine Steuerakte in Deutschland geschlossen wurde, da ich ja meinen Hauptwohnsitz nach Spanien verlegt hätte und ..........sozusagen...wollten die jetzt nichts mehr von mir.
Liebe Grüsse Anna
alf
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Re: Besteuerung meiner deutschen Rente in Spanien:

Beitrag von alf »

Hallo zusammen,
Annas Finanzamt will zwar nichts mehr von ihr wissen, wenn aber noch ein Wohnsitz in D existiert, könnte ich mir vorstellen, die Mieteinkünfte lieber in D zu versteuern. Da die Freibeträge in D m.E. höher sind und die Progression vielleicht ebenfalls in D. nicht schlechter als in S, könnte ich mir vorstellen, die in Spanien gezahlten Steuern mit den Mieteinnahmen in D vom d. Fikus gegenrechnen zu lassen. Somit könnten die d. Mieteinkünfte steuerlich evtl. gegen Null laufen. Kann aber sein,daß ich hier zu simpel denke. Auch scheint mir bei oberflächlicher Durchsicht des DBA die 185 Tagesfrist nicht unbedingt zur Residenzpflicht zu führen. wenn in D z.B. noch ein Gewerbe angemeldet ist. Vielleicht können sich ja hierzu die "Gutinformierten" äußern.
Gruß Alf
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