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Re: Besteuerung meiner deutschen Rente in Spanien:
Verfasst: Mo 15. Apr 2013, 18:08
von Oliva B.
Hallo Anna,
genau, auf dieses "können" kommt es an.
Ich glaube, es ist alles nicht so einfach und es scheint da gewisse "Grauzonen" zu geben, denn selbst Steuerberater mit Zulassung in beiden Ländern, scheinen mit der Materie nicht allzu vertraut zu sein.
In dem
Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen haben die Bundesrepublik Deutschland und das Königreich Spanien eine Vereinbarungen abgeschlossen, die jedoch nur für Personen gilt, die in einem Vertragsstaat
oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind.
Darin heißt es u.a., Zitat:
- (2) Ist nach Absatz 1 eine natürliche Person in beiden Vertragsstaaten ansässig, so gilt Folgendes:
a) Die Person gilt als nur in dem Staat ansässig, in dem sie über eine ständige Wohnstätte verfügt; verfügt sie in beiden Staaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als nur in dem Staat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen)
Du merkst, dass diese Formulierung Auslegungssache ist?
Wo hat eine Person, die im Ausland lebt, ihre persönlichen Beziehungen? Dort wo ihre Verwandten (Kinder, Eltern) leben oder dort, wo sie mit ihrem Partner lebt?
Wo hat diese Person ihre wirtschaftlichen Beziehungen? Dort, wo sie ihr Einkommen bezieht oder dort, wo sie ihr Geld ausgibt?
Weiter heißt es; Zitat:
- ...hat die Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in beiden Staaten oder in keinem der Staaten, so gilt sie als nur in dem Staat ansässig, dessen Staatsangehöriger sie ist:
und unter dem Punkt " Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen" liest man, Zitat::
- ...die Einkünfte aus der unmittelbaren Nutzung, der Vermietung oder Verpachtung sowie jeder anderen Art der Ausübung dieses Nutzungsrechts in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem das unbewegliche Vermögen liegt.
Das heißt m.E. (und so liest man es immer wieder), dass deutsche Mieteinnahmen in Deutschland und spanische in Spanien zu versteuern sind.
Anna, du hast keinen deutschen Wohnsitz mehr, das deutsche Finanzamt hat deine Akte geschlossen und deshalb wirst du wohl deine deutschen Mieteinnahmen in Spanien versteuern, da hier dein Lebensmittelpunkt ist.
Re: Besteuerung meiner deutschen Rente in Spanien:
Verfasst: Mo 15. Apr 2013, 18:17
von TorreHoradada
Oliva B. hat geschrieben:
Das heißt m.E. (und so liest man es immer wieder), dass deutsche Mieteinnahmen in Deutschland und spanische in Spanien zu versteuern sind.
Und hier muss ich leider widersprechen. Siehe weiteren Post.
Hallo Alf, auch wieder aus der Versenkung hervorgekrochen?
Ich muss mich ganz gewaltig zurücknehmen ..... Thema war Rente ( nur die von Josefine ? ) in Spanien.
Was Du auf Elkes Post schreibst wegen der Versteuerung der (spanischen) Mieteinkünfte in Deutschland, so rate ich da zur Vorsicht. Es gilt noch nicht lange das Abzugsgebot von Kosten für die Ferienimmobilie. Noch vor ca. 4 Jahren "durftest" man nur seine Einkünfte daraus in D versteuern, die Kosten hingegen nicht in Abzug bringen. Das hat sich zwischenzeitlich geändert.
Und nun wieder zurück zum Thema Rente und von rainer eigentlich gut erklärte Auswirkungen des Doppelbesteuerungsabommens. Dieses beinhaltet nämlich nicht doppelte Steuern sondern den Progressionsvorbehalt. Konkret bedeutet dieses bei 2 Wohnsitzen Spanien / Deutschland wird im jeweiligen anderen Land "gegengerechnet" ob noch nach den jeweiligen Vorschriften auf das bereits versteuerte Einkommen für das jeweilige Land weitere Steuern fällig werden. Es bedeutet keinesfalls, dass man seine Einkünfte in beiden in voller Höhe zweimal versteuern muss. Und hier ist es von entscheidender Bedeutung ob ein oder zwei Wohnsitze existieren.
Re: Besteuerung meiner deutschen Rente in Spanien:
Verfasst: Mo 15. Apr 2013, 18:25
von Oliva B.
TorreHoradada hat geschrieben:Ich muss mich ganz gewaltig zurücknehmen ..... Thema war Rente ( nur die von Josefine ? ) in Spanien.
Richtig. Ich habe mich allerdings auf Annas Post bezogen:
brajadepaco hat geschrieben:Hallo Josefine, wenn Du hier Resident bist, dann kannst Du n i c h t s wählen, denn Du bist hier mit ALL deinen Einkünften steuerpflichtig. Egal ob Renteneinkünfte, Kapitalvermögen oder was auch immer.
Und dieses "mit ALL deinen Einkünften [hier] steuerpflichtig" wollte ich nur klarstellen.

Re: Besteuerung meiner deutschen Rente in Spanien:
Verfasst: Mo 15. Apr 2013, 18:28
von Brujadepaco
Oliva B. hat geschrieben:
Darin heißt es u.a., Zitat:
- (2) Ist nach Absatz 1 eine natürliche Person in beiden Vertragsstaaten ansässig, so gilt Folgendes:
a) Die Person gilt als nur in dem Staat ansässig, in dem sie über eine ständige Wohnstätte verfügt; verfügt sie in beiden Staaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als nur in dem Staat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen)
Hallo Oliva, eine Person kann niemals (aus rechtlichen Gründen) 2 Hauptwohnsitze haben und darum geht es in der Rechtslage.
Es geht ja nach dem Aufenthalt einer Person im Jahr, nach Tagen gerechnet, dann muss sie d o r t ihren Hauptwohnsitz anmelden und das andere wird dann aus rechtlicher Sicht immer nur der Zweitwohnsitz sein. Man kann sich nirgendwo mit 2 Hauptwohnsitzen anmelden, das funktioniert nicht.
Also ist es nicht wichtig wo Kinder / Verwandte oder wer auch immer lebt und wooo sich jemand vielleicht mehr hingezogen fühlt, sondern es geht um den reinen Aufenthalt in einem Jahr und dort ist der Hauptwohnsitz und dort muss man sich mit Hauptwohnsitz melden.
Torre..............natürlich heisst Doppelbesteuerungsabkommen nicht dass man doppelt Steuern zahlen muss. Wusste ich schon vorher.............bin ja nicht VON NATUR AUS BLOND.
LG Anna
Re: Besteuerung meiner deutschen Rente in Spanien:
Verfasst: Mo 15. Apr 2013, 18:32
von TorreHoradada
Oliva B. hat geschrieben:TorreHoradada hat geschrieben:Ich muss mich ganz gewaltig zurücknehmen ..... Thema war Rente ( nur die von Josefine ? ) in Spanien.
Richtig. Ich habe mich allerdings auf Annas Post bezogen:
Man, geht das schon wieder los ?
Es war kein Vorwurf sondern eine Antwort auf den Post von alf. Viel lieber wäre mir gewesen konkret auf die gemachten Inhalte meines kompletten Posts ein Feedback zu erhalten. Und nicht wieder "Ich fühle mich jetzt angegriffen und deswegen hole ich mir einen Teil des Post als Zitat". Du warst überhaupt nicht gemeint.
Anna hat geschrieben:Torre..............natürlich heisst Doppelbesteuerungsabkommen nicht dass man doppelt Steuern zahlen muss. Wusste ich schon vorher.............bin ja nicht VON NATUR AUS BLOND.
Du warst auch nicht gemeint Anna.
Wieso unterstellen mir alle, dass ich sie persönlich angreife?
Re: Besteuerung meiner deutschen Rente in Spanien:
Verfasst: Mo 15. Apr 2013, 18:37
von Montemar
Wie ich finde ein sehr interessanter Artikel:
SERIE: Deutsche Rentner in Spanien – Teil 1: Besteuerung von Ruhestandseinkommen
Viele Deutsche verbringen ihren Lebensabend in Spanien. Doch das Leben „zwischen“ Deutschland und Spanien bringt so einige Fallstricke mit sich, die teils wenig oder gar nicht bekannt sind. Dazu gehören vor allem die folgenden Themen:
- Besteuerung von Ruhestandseinkommen
Dieser Beitrag befasst sich mit dem Thema der Besteuerung von Ruhestandseinkommen. Deutsche Rentner, die in Spanien leben, also hier Lebensmittelpunkt haben, sind in Spanien voll steuerpflichtig, mit ihrem so genannten Welteinkommen. Diese unbeschränkte Steuerpflicht bedeutet, dass man alle Einkünfte, ganz gleich wo auf der Welt sie bezogen werden, in Spanien in der Steuererklärung angeben muss.
http://www.barcelonafuerdeutsche.com/?s ... 06&actual=
Re: Besteuerung meiner deutschen Rente in Spanien:
Verfasst: Mo 15. Apr 2013, 19:37
von Oliva B.
TorreHoradada hat geschrieben:Oliva B. hat geschrieben:TorreHoradada hat geschrieben:Ich muss mich ganz gewaltig zurücknehmen ..... Thema war Rente ( nur die von Josefine ? ) in Spanien.
Richtig. Ich habe mich allerdings auf Annas Post bezogen:
Man, geht das schon wieder los ?
Es war kein Vorwurf sondern eine Antwort auf den Post von alf. Viel lieber wäre mir gewesen konkret auf die gemachten Inhalte meines kompletten Posts ein Feedback zu erhalten. Und nicht wieder "Ich fühle mich jetzt angegriffen und deswegen hole ich mir einen Teil des Post als Zitat". Du warst überhaupt nicht gemeint.
Hallo Torre,
warum so dünnhäutig? Ich habe sehr wohl mitbekommen, dass ich nicht gemeint war! Aber da du explizit angesprochen hast, dass das Thema hier "Rente in Spanien" ist und nicht andere Einkünfte, habe ich erklärt, aus welchem Grund ich vom Thema abgewichen bin.
Re: Besteuerung meiner deutschen Rente in Spanien:
Verfasst: Mo 15. Apr 2013, 19:48
von TorreHoradada
Oliva B. hat geschrieben:TorreHoradada hat geschrieben:Oliva B. hat geschrieben:TorreHoradada hat geschrieben:Ich muss mich ganz gewaltig zurücknehmen ..... Thema war Rente ( nur die von Josefine ? ) in Spanien.
Richtig. Ich habe mich allerdings auf Annas Post bezogen:
Man, geht das schon wieder los ?
Es war kein Vorwurf sondern eine Antwort auf den Post von alf. Viel lieber wäre mir gewesen konkret auf die gemachten Inhalte meines kompletten Posts ein Feedback zu erhalten. Und nicht wieder "Ich fühle mich jetzt angegriffen und deswegen hole ich mir einen Teil des Post als Zitat". Du warst überhaupt nicht gemeint.
Hallo Torre,
warum so dünnhäutig? Ich habe sehr wohl mitbekommen, dass ich nicht gemeint war! Aber da du explizit angesprochen hast, dass das Thema hier "Rente in Spanien" ist und nicht andere Einkünfte, habe ich erklärt, aus welchem Grund ich vom Thema abgewichen bin.
Ja, und das braucht es auch nicht. In der Vergangenheit sind wie öfter vom ursprünglichen Thema abgewichen und haben nicht explizit darauf ein Zitat ( wohlgemerkt wieder aus dem Zusammenhang gerissen ) wegen einem kleinen Wink uns rechtfertigen müssen.
Ebenso war es in der Vergangenheit so, dass sofern das ursprüngliche Thema sich doch zu einem anderen entwickelte, auch nur partiell, ein extra thread dafür aufgemacht wurde.
Re: Besteuerung meiner deutschen Rente in Spanien:
Verfasst: Di 16. Apr 2013, 01:16
von alf
Ja, Torre,
schön daß Du an Dich hältst, ich meinte allerdings die deutschen Mieteinnahmen, die bei (auch) Wohnsitz in D dort auch versteuert werden. Kann man den nun die spanische Steuer auf die deutsche Rante (damit sind wir ja beim Thema) mit den Überschüssen aus deutschen Mieteinnahmen verrechnen??
Ja, ich bin wieder aus der Versenkung aufgetaucht, nach erneuter Verschlechterung meiner AMD (altersbedingte Makuladegeneration, trifft euch übrigens auch, müßt nur alt genug werden, bei mir allerdings schon mit Ende 50. (siehe Johannes Heesters oder Paulchen Kuhn)), nun sitze ich vor einem 80 cm Bildschirm und habe die Beiträge auf volle Bildschirmbreite vergrößert. Ist etwas mühsam, aber machbar. Mit tatkräftiger Hilfe eines Forummitgliedes habe ich die technischen Voraussetzungen, wieder am Forum teilnehmen zu können. Dieses alles gehört zwar nicht zum Thema, ich wollte aber doch auf Deine Bemerkung eingehen.
Bis dann Alf
Re: Besteuerung meiner deutschen Rente in Spanien:
Verfasst: Di 16. Apr 2013, 08:23
von TorreHoradada
Vielleicht sollten wir nun wirklich das Thema der Versteuerung von Mieteinkünften vom Ursprungsthema separieren.
alf, meinst Du nun Wohnsitz in D und und ES und die Mieteinnahmen sind aus D und die Rente ist aus D? Denn die Rente aus D wird in ES nur versteuert wenn man Hauptwohnsitz in ES hat.