Besteuerung meiner deutschen Rente in Spanien:
- Brujadepaco
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Re: Besteuerung meiner deutschen Rente in Spanien:
Hallo Alf, ich fand Deine Frage auch etwas verwirrend. Überschüsse verrechnen??? Eigentlich verrechnet (oder will man gerne) ja nur ein Minus verrechnen, wenn überhaupt.
Musst uns noch mal konkret schreiben was Du meintest.
Musst uns noch mal konkret schreiben was Du meintest.
Liebe Grüsse Anna
Re: Besteuerung meiner deutschen Rente in Spanien:
ok,ich versuche meine Gedanken darzustellen.
Deutscher Resident hat Renteneinkonfte aus dt,Rente und versteuert sie in ES (mit den geringeren Freibeträgen als in D).
Er hat Mieteinkünfe in D, die er in D versteuern kann (unbewgliches Vermögen). Vorausgesrtzt Auslanddeutsche haben Anspruch in der dt. Steuererklärung auf die dt. Freibeträge und die dt. Progression. Da er in D höhere Feibeträge hat werden die in ES abgeführten Steuern mit den Mietüberschüssen (und Renteneinkünfte nach dt. Steuerrecht) vom dt. Fiskus nach dt. Steuertabellen angerechnet und können die Mietüberschüsse steuerlich mindern. Die in ES gezahlten Steuern werden so z.T. vom dt. Fiskus rückerstattet und dieSteuerbelastung letztendlich dem deutschem Standart entspricht.. Mir ist allerdings nicht bekannt, ob Auslanddeutsche über die dt. Freibeträge verfügen.
Ich weiß, es ist verwirrend, aber hoffentlich klarer als der letzte CBN-Artikel überFiskalresidenten.
Bis dann, Alf
Deutscher Resident hat Renteneinkonfte aus dt,Rente und versteuert sie in ES (mit den geringeren Freibeträgen als in D).
Er hat Mieteinkünfe in D, die er in D versteuern kann (unbewgliches Vermögen). Vorausgesrtzt Auslanddeutsche haben Anspruch in der dt. Steuererklärung auf die dt. Freibeträge und die dt. Progression. Da er in D höhere Feibeträge hat werden die in ES abgeführten Steuern mit den Mietüberschüssen (und Renteneinkünfte nach dt. Steuerrecht) vom dt. Fiskus nach dt. Steuertabellen angerechnet und können die Mietüberschüsse steuerlich mindern. Die in ES gezahlten Steuern werden so z.T. vom dt. Fiskus rückerstattet und dieSteuerbelastung letztendlich dem deutschem Standart entspricht.. Mir ist allerdings nicht bekannt, ob Auslanddeutsche über die dt. Freibeträge verfügen.
Ich weiß, es ist verwirrend, aber hoffentlich klarer als der letzte CBN-Artikel überFiskalresidenten.
Bis dann, Alf
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Re: Besteuerung meiner deutschen Rente in Spanien:
OK, für mich immer noch verwirrend und fehlende Info ob denn nun nur ein Wohnsitz in ES existent ist.
Wenn Du meinst, eine nur in Spanien ansässige Person mit Renten- und Mieteinkünften aus D, kann "sich aussuchen" und gegenrechnen wo er die wenigsten Steuern zahlt dann geht es definitiv nicht. Das ist ja kein Wunschkonzert
Selbst unter der Voraussetzung die Mieteinnahmen werden in Deutschland versteuert, so unterliegen sie immer noch dem Progressionsvorbehalt des spanischen Steuerrechtes. Sie werden angerechnet, mehr nicht. Andersherum verhält es sich übrigens genauso - spanische Einnahmen unterliegen der Progression bei Wohnsitz in Deutschland. Das sagt das Doppelbesteuerungsabkommen im Endeffekt aus. Da aber unterstellt nur in Spanien der Wohnsitz existent ist, greift auch das spanische Steuerrecht. Da kannst Du Dir nicht aussuchen ob Du das dann in Deutschland versteuern willst / kannst.
Wenn Du meinst, eine nur in Spanien ansässige Person mit Renten- und Mieteinkünften aus D, kann "sich aussuchen" und gegenrechnen wo er die wenigsten Steuern zahlt dann geht es definitiv nicht. Das ist ja kein Wunschkonzert

Selbst unter der Voraussetzung die Mieteinnahmen werden in Deutschland versteuert, so unterliegen sie immer noch dem Progressionsvorbehalt des spanischen Steuerrechtes. Sie werden angerechnet, mehr nicht. Andersherum verhält es sich übrigens genauso - spanische Einnahmen unterliegen der Progression bei Wohnsitz in Deutschland. Das sagt das Doppelbesteuerungsabkommen im Endeffekt aus. Da aber unterstellt nur in Spanien der Wohnsitz existent ist, greift auch das spanische Steuerrecht. Da kannst Du Dir nicht aussuchen ob Du das dann in Deutschland versteuern willst / kannst.
Dass mir mein Hund das Liebste sei, sagst du, oh Mensch, sei Sünde,
mein Hund ist mir im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Winde
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Re: Besteuerung meiner deutschen Rente in Spanien:
Torre, auf Dich ist Verlass, Antwort sofort,
selbstverständlich soll bei denn Überlegungen auch ein Wohnsitz in D vorhanden sein (s.mein gestriger Beitrag), z.B. bei der Tochter. Für die dt. Steuerklärung müßte der spanische Steuerbescheid allerdings vorliegen, damit die in ES gezahlten Steuern vom dt Finanzamt angerechnet werden können. Liegen die in ES gezahlten Steuern (incl. Progressionsvorbehalt) höher als der dt. Fuskus unter gleichen Bedingungen in D eingezogen hätte, so verrechnet das dt. Finanzamt die im Ausland abgeführten Streuern, mit inländisch abzuführenden Steuern (hier besagte Mietüberschüsse). So wird das doch im grossen Stil von den Konzernen auch gehandhabt. Ausgesucht habe ich mir in diesem Falle nur die legitime Versteuerung der Mieteinkünfte in D.
Alle klar?? Alf
selbstverständlich soll bei denn Überlegungen auch ein Wohnsitz in D vorhanden sein (s.mein gestriger Beitrag), z.B. bei der Tochter. Für die dt. Steuerklärung müßte der spanische Steuerbescheid allerdings vorliegen, damit die in ES gezahlten Steuern vom dt Finanzamt angerechnet werden können. Liegen die in ES gezahlten Steuern (incl. Progressionsvorbehalt) höher als der dt. Fuskus unter gleichen Bedingungen in D eingezogen hätte, so verrechnet das dt. Finanzamt die im Ausland abgeführten Streuern, mit inländisch abzuführenden Steuern (hier besagte Mietüberschüsse). So wird das doch im grossen Stil von den Konzernen auch gehandhabt. Ausgesucht habe ich mir in diesem Falle nur die legitime Versteuerung der Mieteinkünfte in D.
Alle klar?? Alf
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Re: Besteuerung meiner deutschen Rente in Spanien:
Antwort kommt nicht immer prompt nur wenn ich mal wieder am programmieren bin 
Nun, die großen Konzerne haben ein Finanz- und Beteiligungsgeflecht was man so nicht in den Privaten Bereich übertragen kann.
Und es heißt ja Progressionsvorbehalt und nicht Regressivmöglichkeit oder Verrechnung. Weißt was ich meine ?
Ich kann auch nur aus meiner gemachten Erfahrung schreiben. Und da war es Privatier so, dass die Mieteinnahmen obwohl in Spanien versteuert in Deutschland dem Progressionsvorbehalt unterlagen. Und nicht, dass Du denkst bei einem buchhalterischen Verlust, dass dann der Verlust ebenfalls Berücksichtigung fand.
Ich musste immer die spanische Steuererklärung übersetzt dem deutschen FA beilegen. Ausgangsbasis ist deutscher Wohnsitz. Es besteht zwar die Möglichkeit wie Elke anführte aber dieses Geflecht sollte dann auch wirklich über den / die Steuerberater, die sich auch darauf spezialisiert haben, durchleuchtet werden.

Nun, die großen Konzerne haben ein Finanz- und Beteiligungsgeflecht was man so nicht in den Privaten Bereich übertragen kann.
Und es heißt ja Progressionsvorbehalt und nicht Regressivmöglichkeit oder Verrechnung. Weißt was ich meine ?
Ich kann auch nur aus meiner gemachten Erfahrung schreiben. Und da war es Privatier so, dass die Mieteinnahmen obwohl in Spanien versteuert in Deutschland dem Progressionsvorbehalt unterlagen. Und nicht, dass Du denkst bei einem buchhalterischen Verlust, dass dann der Verlust ebenfalls Berücksichtigung fand.

Dass mir mein Hund das Liebste sei, sagst du, oh Mensch, sei Sünde,
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Re: Besteuerung meiner deutschen Rente in Spanien:
Hallo Alf, zuerst mal muss/kann ich mich dem Posting von Torre anschliessen. Dann schreibst Du dass Du einen Wohnsitz in D hast bei der Tochter. Aber..........ist das der Hauptwohnsitz oder ist der Hauptwohnsitz in Spanien? Es gibt ja, wie ich schon schrieb, keine 2 Hauptwohnsitze einer Person.
Und we3nn Dein Hauptwohnsitz hier in Spanien ist, dann musst Du auch Deine Mieteinkünfte aus D hier in Spanien versteuern. Solltest Du das aus irgendeinem Grund........warum auch immer..........in D. machen können, gemacht haben, dann musst Du diese Steuereinnahme mit Beleg (in spanisch) hier dem Finanzamt bei Deiner spanischen Steuererklärung vorlegen.
LG Anna
Und we3nn Dein Hauptwohnsitz hier in Spanien ist, dann musst Du auch Deine Mieteinkünfte aus D hier in Spanien versteuern. Solltest Du das aus irgendeinem Grund........warum auch immer..........in D. machen können, gemacht haben, dann musst Du diese Steuereinnahme mit Beleg (in spanisch) hier dem Finanzamt bei Deiner spanischen Steuererklärung vorlegen.
LG Anna
Liebe Grüsse Anna
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Re: Besteuerung meiner deutschen Rente in Spanien:
Ich sehe da keinen Widerspruch, Elke, ich verstehe Josefine ja auch sehr gut. Nur meinte ich, sie muss sich ja nicht unbedingt jede Kritik zu Herzen nehmen. Ich schrieb ja schon, dass der Beitrag eine beachtliche Resonanz hatte und das sprach ja für sich.Oliva B. hat geschrieben:Einerseits bin ich deiner Meinung Rainer, andererseits verstehe ich aber auch Josefine.....rainer hat geschrieben: Ich glaube, das hast du dir zu sehr zu Herzen genommen, Josefine.
Und was die "angebrachten" Themen für dieses Forum angeht: Momentan gucken wir sogar life in ein Vogelnest in Estland, so eng wird also nichts gesehen, und wer's nicht mag, der eben nicht.
(Womit ich das um Himmels Willen nicht mit der Ernsthaftigkeit des anderen Themas in einen Topf werfen will). Also, liebe Josefine ...



Re: Besteuerung meiner deutschen Rente in Spanien:
Hallo ihr lieben,
also aufgrund der deutschen Rente unterliegt man gem. § 1 Abs.4 in Verbindung mit § 49 Abs.1 Nr 7 EStG der beschränkten Steuerpflicht bei Wohnsitz im Ausland ab ???wann du dich abgemeldet hast in D.
Also bist du Steuerpflichtig in SP.
Man kann unter bestimmten Umständen weiter in D geführt werden.
Das setzt einige Dinge voraus....
Das Steueramt in Neubrandenburg ist für die Rentner zuständig. Das nennt sich RIA -Rentenempfänger im Ausland...wenn du mehr wissen möchtest kann ich dir noch ein paar Dinge darüber schreiben....ist nicht so leicht mit denen...und man muss viele Formulare ausfullen...
also aufgrund der deutschen Rente unterliegt man gem. § 1 Abs.4 in Verbindung mit § 49 Abs.1 Nr 7 EStG der beschränkten Steuerpflicht bei Wohnsitz im Ausland ab ???wann du dich abgemeldet hast in D.
Also bist du Steuerpflichtig in SP.
Man kann unter bestimmten Umständen weiter in D geführt werden.
Das setzt einige Dinge voraus....
Das Steueramt in Neubrandenburg ist für die Rentner zuständig. Das nennt sich RIA -Rentenempfänger im Ausland...wenn du mehr wissen möchtest kann ich dir noch ein paar Dinge darüber schreiben....ist nicht so leicht mit denen...und man muss viele Formulare ausfullen...
Re: Besteuerung meiner deutschen Rente in Spanien:
Hallo zusammen,
nachdem das Thema wieder "nach oben° gerückt wurde, hier meine Antwort auf Torre und Anna. Für mich sind diese Überlegungen hypothetisch, da ich mich zu keiner Zeit länger als 180 Tage in Spanien aufhalte und einen eigenen Hauptwohnsitz in Deutschland habe. Ich hatte gehofft ein Mitglied der steuerberatenden- bzw steuerveranlagenden Sippe würde sich mal zu Wort melden, die sind aber wohl im Forum unterrepräsentiert oder haben Ihre eigenen Probleme mit ihren Anlagen auf den Kanalinseln oder den Caymans.
Torre, steuerliche Verluste aus dem Ausland kannst Du evtl. nur mit gleichartigen Gewinnen im Inland verrechnen, in Deinem Falle wohl Vermietung und Verpachtung°, wobei die Finanzbeamten genau schauen, ob es nicht nachträgliche Herstellungsaufwendungen sind (statt Vollabzug nur 2%/a).
Mir stellt sich schon die Frage, warum das Doppenbesteuerungsabkommen angibt, für eine Deutschen mit Hauptwohnsitz in Spanien und und weiterem (Neben)Wohnsitz in Deutschland , die deutschen Mieteinnahmen in Deutschland versteuern zu können.
Dein Einwand Anna ist dann mit dem von Torre aufgeführten Progressionsvorbehalt erfüllt, führt im konkreten Falle aber nur zu einer geringen Mehrbelastung (abhängig von der Progrssionsstufe in Spanien). Natürlich gilt das Gleiche auch für Spanier mit Hauptwohnsitz in Deutschland und weiterm Wohnsitz in Spanien und Mieteinnahmen in Spanien.
Augangspunkt waren ja die in Spanien zu versteuernden Renteneinkünfte, sowie die weitern °weltweiten Einkünfte°. Ich kenne diverse dt. Rentner (resident) mit Mieteinkünften in Deutschland. Von der Rente allein läßt es sich inzwischen auch in Spanien nicht mehr komfortabel leben.
Aber immerhin ist der Wein hier günstiger, also prost
Euer Alf
nachdem das Thema wieder "nach oben° gerückt wurde, hier meine Antwort auf Torre und Anna. Für mich sind diese Überlegungen hypothetisch, da ich mich zu keiner Zeit länger als 180 Tage in Spanien aufhalte und einen eigenen Hauptwohnsitz in Deutschland habe. Ich hatte gehofft ein Mitglied der steuerberatenden- bzw steuerveranlagenden Sippe würde sich mal zu Wort melden, die sind aber wohl im Forum unterrepräsentiert oder haben Ihre eigenen Probleme mit ihren Anlagen auf den Kanalinseln oder den Caymans.
Torre, steuerliche Verluste aus dem Ausland kannst Du evtl. nur mit gleichartigen Gewinnen im Inland verrechnen, in Deinem Falle wohl Vermietung und Verpachtung°, wobei die Finanzbeamten genau schauen, ob es nicht nachträgliche Herstellungsaufwendungen sind (statt Vollabzug nur 2%/a).
Mir stellt sich schon die Frage, warum das Doppenbesteuerungsabkommen angibt, für eine Deutschen mit Hauptwohnsitz in Spanien und und weiterem (Neben)Wohnsitz in Deutschland , die deutschen Mieteinnahmen in Deutschland versteuern zu können.
Dein Einwand Anna ist dann mit dem von Torre aufgeführten Progressionsvorbehalt erfüllt, führt im konkreten Falle aber nur zu einer geringen Mehrbelastung (abhängig von der Progrssionsstufe in Spanien). Natürlich gilt das Gleiche auch für Spanier mit Hauptwohnsitz in Deutschland und weiterm Wohnsitz in Spanien und Mieteinnahmen in Spanien.
Augangspunkt waren ja die in Spanien zu versteuernden Renteneinkünfte, sowie die weitern °weltweiten Einkünfte°. Ich kenne diverse dt. Rentner (resident) mit Mieteinkünften in Deutschland. Von der Rente allein läßt es sich inzwischen auch in Spanien nicht mehr komfortabel leben.
Aber immerhin ist der Wein hier günstiger, also prost
Euer Alf
Re: Besteuerung meiner deutschen Rente in Spanien:
Entschuldigung, habe mich im Post vertan und deshalb wieder gelöscht.
Alf
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