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Re: Verdächtiger Aufkleber an der Mauer
Verfasst: Fr 12. Aug 2022, 11:03
von HCA2
chris hat geschrieben: ↑Fr 12. Aug 2022, 10:04
Denn andernfalls geht es in den Knast, und man steht bei der Täterfamilie in fünfstelliger Schuld.
Im Fall des 77-jährigen hat sich die Täterfamilie ja auch schon als Opferfamilie positioniert. War gar kein Einbruch, der Ärmste habe nur einen Schlafplatz gesucht. Die wissen wie es geht. Im schlimmsten Fall droht halt eben nicht nur Knast, sondern man darf zusätzlich noch das Haus, das man verteidigt hat, verkaufen, um die Familie des Opfers zu entschädigen. Vor Gericht und auf hoher See...

Re: Verdächtiger Aufkleber an der Mauer
Verfasst: Fr 12. Aug 2022, 11:34
von Atze
Ja, wie ist der Fall bei dem 77-jährigen mit der Flinte denn letztendlich ausgegangen?
Dass er zunächst angeklagt wird, ist ja wohl klar.
Entscheidend ist der letztinstandliche Ausgang.
Re: Verdächtiger Aufkleber an der Mauer
Verfasst: Fr 12. Aug 2022, 12:14
von chris
Beefeater hat geschrieben: ↑Fr 12. Aug 2022, 10:54
so differente, dass man dasselbe 2 mal postet ?
:-)
Ist bei Editieren der Zertifikate passiert, zum Glück kann ich hier ja wahllos löschen, was ich gerade getan habe.
Re: Verdächtiger Aufkleber an der Mauer
Verfasst: Fr 12. Aug 2022, 12:16
von HCA2
Atze hat geschrieben: ↑Fr 12. Aug 2022, 11:34
Ja, wie ist der Fall bei dem 77-jährigen mit der Flinte denn letztendlich ausgegangen?
Das dauert. Zwischenstand: Im Mai ist er nach 9 Monaten Knast mit den üblichen Auflagen vorerst auf Kaution freigelassen worden.
Atze hat geschrieben: ↑Fr 12. Aug 2022, 11:34
Dass er zunächst angeklagt wird, ist ja wohl klar.
Warum? Ich dachte, die Rechtslage wäre klar:
Atze hat geschrieben: ↑Fr 12. Aug 2022, 05:12
Zum einhundertdrölfsten Mal:
Schon das Eindringen in deine Wohnung ist ein Angriff gegen dich, der zur Notwehr berechtigt.
Die Notwehr-Situation ist erst beendet, wenn der Täter den Schmuck fallen läßt und ohne Beute abhaut.
Wenn er sich dagegen aber weiter am Kasten zu schaffen macht, besteht diese illegale Aggression noch, die dich zur Notwehr berechtigt.
Atze hat geschrieben: ↑Fr 12. Aug 2022, 11:34
Entscheidend ist der letztinstandliche Ausgang.
Das dauert.
Re: Verdächtiger Aufkleber an der Mauer
Verfasst: Fr 12. Aug 2022, 12:22
von Atze
"Außerdem ist es mW so, dass ein Rücktritt vom Angriff bereits die Notwehrsituation auflöst. Wenn also der Übeltäter glaubhaft versichern kann, dass er eigentlich flüchten wollte, ihm dieser gestörte Deutsche aber trotzdem eins übergebraten hat, dann wird es plötzlich selbst bei verhältnismäßigen Mitteln kompliziert. Was war zuerst da? Flucht oder Gegenwehr?"
Das ist auch in D so:
Wenn der Dieb/Räuber sich eindeutig zur Flucht wendet (und dabei seine Beute fahren lässt) , ist eine Notwehrsituation nicht mehr gegeben.
Beispiel Sittensen:
Der körperbehinderte Rentner hatte den fliehenden Räubern hinterher geschossen und einen davon tödlich verletzt.
Das wurde zunächst als Notwehr gewertet, straffrei.
In einer zweiten Instanz wurde aber festgestellt, dass der Erschlossene keine Beute mehr bei sich hatte, zusammen mit der Flucht also kein Angriff auf Rechtsgüter mehr bestand. Damit war eine Notwehr Situation nicht mehr gegeben.
Allerdings war die Strafe (neun Monate auf Bewährung) ausgesprochen milde.
Re: Verdächtiger Aufkleber an der Mauer
Verfasst: Fr 12. Aug 2022, 12:24
von chris
Wollte ich gerade schreiben, die letzte
Info: er
war 9 Monate lang im Knast und ist jetzt erst einmal mit Auflagen frei. Ein Mann von fast 80 Jahren!
Interessant ist auch folgende
Seite, wo man ein Transkript des Notrufes findet. Die Polizei hat ihn bereits am Telefon belehrt, dass er nicht einfach rumballern kann, ob er überhaupt eine Lizenz für die Waffe hätte, und dass er mal nachsehen gehen solle, ob es dem Angreifer gut geht, oder er tot ist; und das obwohl das Opfer gesagt hat, dass es 77 Jahre alt ist und alleine lebt.
Der
hier ist auch noch toll: Ex-Polizist schießt auf das Fluchtfahrzeug von
vier Einbrechern, kommt dafür zweieinhalb Jahre hinter Gitter (gefordert waren 16 Jahre!), und muss den Einbrechern auch noch 53.000 Euro Entschädigung zahlen. Im Gegenzug gibt es eine Entschädigungszahlung der Einbrecher an die Frau des Einbruchs-Opfers von nicht einmal 5000 Euro, und man halte sich fest, die EInbrecher dürfen sich während 5 langer Jahre dem Opfer nicht mehr als 300m nähern.

Re: Verdächtiger Aufkleber an der Mauer
Verfasst: Fr 12. Aug 2022, 12:26
von chris
Atze hat geschrieben: ↑Fr 12. Aug 2022, 12:22
Allerdings war die Strafe (neun Monate auf Bewährung) ausgesprochen milde.
Diese neun Monate saß unser rüstiger Rentner in Ciudad Real mal eben ab, während er auf seinen Mordprozess wartet.
Re: Verdächtiger Aufkleber an der Mauer
Verfasst: Fr 12. Aug 2022, 12:30
von Atze
HCA2 hat geschrieben: ↑Fr 12. Aug 2022, 12:16
Atze hat geschrieben: ↑Fr 12. Aug 2022, 11:34
Dass er zunächst angeklagt wird, ist ja wohl klar.
Warum? Ich dachte, die Rechtslage wäre klar:
Darüber kann nur ein Gericht entscheiden.
Re: Verdächtiger Aufkleber an der Mauer
Verfasst: Fr 12. Aug 2022, 12:43
von chris
Atze hat geschrieben: ↑Fr 12. Aug 2022, 12:30
Darüber kann nur ein Gericht entscheiden.
Und das tun sie...
A sus 83 años, Jacinto Siverio ha sido condendo a dos años y medio de cárcel. Hace unos días, un jurado popular le halló culpable de matar de un disparo al atracador que había entrado en su chalé de Arafo (Tenerife). El 1 de marzo de 2015, Jacinto, su mujer, Mercedes, y la hermana de ésta sufrieron un atraco en su casa cometido por dos jóvenes enmascarados. Iban armados con una pistola simulada y un palo. Comenzaron a torturar a Mercedes a la que rompieron los dedos de una mano con el marco de una puerta mientras le golpeaban con el palo. Jacinto se acordó de que un hijo suyo guardaba una pistola en un armario. Desesperado por los gritos desgarrados de su mujer, les dijo a los asaltantes que iba a por objetos de valor a otra habitación.
El anciano se presentó con un revólver calibre 38, para el que no tenía licencia, y disparó dos balas, «disuasorias», dijo en el juicio, a los delincuentes que huían. Cuando llegó la Policía se encontró con el cuerpo de Jonás Cano, 26 años, muerto junto a la puerta.
[...]
El jurado dictaminó que no debió disparar en el interior de la casa «pues el lugar era pequeño y podía impactar en alguno de los presentes». También afirman en su veredicto de culpabilidad que Jacinto «podía haber utilizado otras alternativas igual de efectivas para salvar su integridad física y la de su esposa evitando la muerte».
https://www.diariosur.es/sociedad/restr ... 45-nt.html
Einbrecher mit Knüppel und Fake-Pistole dringen beim 83jährigen Opfer ein, brechen seiner schreienden Frau die Finger im Türrahmen und schlagen mit dem Knüppel auf sie ein, und das 83-jährige Opfer geht für zweieinhalb Jahre in den Knast, weil er nicht einfach in geschlossenen Räumen mit einer Pistole zwei Schüsse abgeben darf; er könnte ja jemanden verletzen, was im Falle eines der Einbrecher sogar tödlich passiert ist. Außerdem hätte er nach einer anderen Waffe greifen müssen, die dem Einbrecher keine tödlichen Verletzungen zufügen kann.
Anciano malo, anciano muy, muy malo!!!
Re: Verdächtiger Aufkleber an der Mauer
Verfasst: Fr 12. Aug 2022, 15:00
von Atze
In dem von dir oben angegebenen Fall wurde das für mich unverständliche Urteil aber immerhin 2020 doch noch vom Obersten Gerichtshof kassiert, die Notwehr wurde bestätigt.
Übrig blieb nur der illegale Waffenbesitz.
In D wäre es erst gar nicht zur Infragestellung der Notwehr gekommen.
Insofern bin ich doch enttäuscht von der merkwürdigen Auslegung der sonst ähnlichen Notwehrgesetze in Spanien.
Bis vor 3 Jahren hatte ich ja regelmäßig eine unserer Flinten zum Üben mit nach Spanien genommen. Ich hatte sie aber wenigstens nicht griffbereit unterm Bett.
Ich mache jetzt für mich mit dem Eingeständnis Schluss, dass auch im Notwehrrecht (oder genauer: mit der Notwehrrechtsprechung) Espana differente ist.
Da lob ich mir doch unser mehr berechenbares D.
Da läuft das so:
https://www.focus.de/panorama/trotz-ver ... 11326.html