chris hat geschrieben: ↑Di 7. Jan 2025, 12:00
Beefeater hat geschrieben: ↑Di 7. Jan 2025, 11:55
Auf der Tagesschau Seite steht - IM ORIGINAL - per Post, Fax oder Email.
Bei der Wahlleiterin steht
zwingend postalisch im Original an die zuständige Gemeindebehörde übermitteln.
Da bist du wohl im Absatz verrutsch, das mit dem Original gilt für Deutsche, die durch Auslandsaufenthalt von 25 Jahren oder mehr prinzipiell von den Wahlen ausgeschlossen werden (den Rant dazu habe ich ja schon an anderer Stelle losgelassen).
Für alle anderen, die seit weniger als 25 Jahren im Ausland leben, sagt sogar die Bundeswahlleiterin: "Wenn Deutsche mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt, muss der ausgefüllte und persönlich handschriftlich unterschriebene Antrag bis zum 2. Februar 2025 postalisch im Original oder per Fax, E-Mail oder sonstiger dokumentierbarer elektronischer Übermittlung an die zuständige Gemeindebehörde übermittelt werden"
...
die durch Auslandsaufenthalt von 25 Jahren oder mehr prinzipiell von den Wahlen ausgeschlossen werden
ich gebe zu, das habe ich bisher auch immer so gehört, aber das stimmt nicht! Es gibt für den Eintrag in das Wählerverzeichnis 2 verschiedene Anträge, Auslandsdeutsche die länger als 25 Jahre aus Deutschland fort sind, müssen den Antrag 2a aussfüllen und an eidesstatt erklären, das sie sich mit der Politik in Deutschland auskennen. Das haben wir gemacht und gestern habe ich meine Wahlunterlagen bekommen und gleich per Express abgesandt. Mein Mann wartet noch immer auf die Unterlagen und wird diese dann aus Zeitgründen wohl nicht mehr absenden.
..."Den Antrag nach Anlage 2a zur Bundeswahlordnung nutzen Sie, wenn Sie:
die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben,
keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet haben,
noch nie oder nur vor Vollendung Ihres 14. Lebensjahres mindestens 3 Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten oder dieser Aufenthalt liegt länger als 25 Jahre zurück,
aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar vertraut mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland und von diesen betroffen sind
(§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Bundeswahlgesetz)
In diesem Fall nutzen Sie den folgenden Antrag
Bundestagswahl 2025: Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis in Wahlscheinantrag (Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen) (bundeswahlleiterin.de)"
P.S. Wir leben jetzt 27 Jahre hier und haben keine deutsche Meldeadresse mehr.
Gruß Angelika