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Re: ... nach Spanien reisen können!?

Verfasst: Di 16. Mär 2021, 09:44
von xabiatraum
Bis zu 600.000 € für „nicht Beachtung der Abriegelung“???
Erscheint mir doch ein wenig sehr viel :-o

Re: ... nach Spanien reisen können!?

Verfasst: Di 16. Mär 2021, 11:07
von Hessebub
Danke für die Info @Oliva >:d<

Ich möchte mich erst auf den Weg machen, wenn die Autonomen Regionen das zulassen.
Ich möchte mich frei bewegen können ohne ständig nach rechts oder links schauen zu müssen ;)
Brauch ich nicht, will ich auch nicht (mehr)

Re: ... nach Spanien reisen können!?

Verfasst: Di 16. Mär 2021, 11:21
von chupacabra
Oliva B. hat geschrieben: Di 16. Mär 2021, 07:59 ...
Übrigens betragen die Strafen für die Nichtbeachtung der staatlichen Abriegelung in leichten Fällen zwischen 60 und 600 Euro, während schwere Fälle mit 601 Euro bis 30.000 Euro und kumulativ bis zu 300.000 Euro zu Buche schlagen. Sehr schwere Fälle liegen zwischen 30.001 und 60.000 Euro und kumuliert bis zu 600.000 Euro.
Nachlesbar im Decreto-ley 11/2020 der Comunidad Valenciana vom 24.6.2020.... - auch wieder schön schwammig gehalten. >:)
Mhm, wenn ich nicht ganz daneben liege, dann hat dieses Dekret eigentlich nicht direkt etwas mit Strafregelungen bei Verstößen gegen den Cierre Perimetral im Speziellen zu tun, sondern mit Strafregelungen bei Verstößen gegen Covid-19-Auflagen im Allgemeinen. Ich nehme an, dass jenes Decreto-ley 11/2020, de 24 de julio (vom 24.07.2020) gemeint ist, eine vom "24.6.2020" finde ich nicht. Auch ist dort nichts schwammig ausgedrückt, sondern sogar sehr spezifisch, was die Einordungen von Verstößen in die drei Strafgruppen (leichte, schwere, sehr schwere Fälle) betrifft.

Hier der Link zum Dekret: Decreto-ley 11/2020, de 24 de julio, del Consell, de régimen sancionador específico contra los incumplimientos de las disposiciones reguladoras de les medidas de prevención ante la Covid-19. Comunitat Valenciana «DOGV» núm. 8866, de 25 de julio de 2020.

Da ich im Text des Decreto-ley 11/2020 (beim Überfliegen) keine spezifische Einordnung von Verstößen gegen den Cierre Perimetral finden kann - im Sommer 2020 war ja davon auch noch gar nicht die Rede -, vermute ich, dass solche unter Punkt 5 in der Gruppe der leichten Verstöße einzuordnen sind:
Artículo 5. Infracciones leves.
Se considerarán infracciones leves:
...
5. El incumplimiento de una orden general de confinamiento decretado
Also Strafmaß für einen solchen Verstoß zwischen 60 und 600 EUR.



Hier einmal das, was unter die Gruppe "sehr schwere Fälle (infracciones muy graves)" fällt:
Artículo 7. Infracciones muy graves.
Se consideran infracciones muy graves:
BOLETÍN OFICIAL DEL ESTADO
LEGISLACIÓN CONSOLIDADA
Página 6
1. El incumplimiento de los límites de aforo permitidos en los establecimientos abiertos al
públicos dictadas por las órdenes o medidas establecidas por la autoridad competente,
cuando suponga un grave riesgo de la transmisión de la enfermedad para la salud de la
población que afecte a más de 150 personas.
2. El incumplimiento de los límites de aforo permitido en los establecimientos abiertos al
público dictadas por las órdenes o medidas establecidas por la autoridad competente frente
a la Covid-19, cuando en el establecimiento o lugar de la actividad se hallen presentes
menores de edad y/o personas mayores de 65 años.
3. La organización o participación en reuniones, fiestas o cualquier otro tipo de acto
equivalente, de carácter privado o público, que impliquen una aglomeración o agrupación de
personas cuando se constate por la autoridad inspectora que impiden o dificultan la adopción
de las medidas sanitarias de prevención o se hallen presentes menores de edad y/o
personas mayores de 65 años.
4. Impedir cualquier actividad inspectora o la comprobación relativa a los hechos por los
agentes de la autoridad o funcionarios inspectores que se encuentren en el ejercicio de su
cargo, así como la negativa a colaborar con los mismos en el ejercicio de sus funciones.
5. El incumplimiento de la obligación de inhabilitar la pista de baile para este uso.
6. El incumplimiento de las medidas generales de higiene y prevención adoptadas por la
Generalitat en relación con la Covid-19 para cualquier tipo de establecimiento o actividad sea
en espacios o locales, públicos o privados, cuando suponga riesgo de contagio o daño muy
grave para la salud de la población que afecte a más de 150 personas.
7. El incumplimiento reiterado del deber de aislamiento domiciliario acordado por la
autoridad sanitaria o, en su caso, del confinamiento decretado, en personas que hayan dado
positivo en Covid-19, si este comporta daños graves par la salud pública.
________________________________________
xabiatraum hat geschrieben: Di 16. Mär 2021, 09:44 Bis zu 600.000 € für „nicht Beachtung der Abriegelung“???
Erscheint mir doch ein wenig sehr viel :-o
Dies ist so auch nicht richtig. 600.000 EUR ist ein kumulatives Strafmaß bei (mehreren) sehr schwerwiegenden Verstößen gegen Covid-19-Auflagen. Dies hat auch nichts mit dem Cierre Perimetral zu tun, sondern fällt bspw. bei Verstößen durch größere Versammlungen, bei Festen, in Diskotheken, bei Behinderung von Behörden bei entsprechenden Überprüfungen oder bei Verstößen gegen Quarantäne-Auflagen mit hohem Gefährdungsgrad für die Bevölkerung an.
3. Las infracciones muy graves podrán ser sancionadas alternativa o acumulativamente
con:
a) Multa de 30.001 a 60.000 euros y acumulativamente hasta 600.000 euros

Re: ... nach Spanien reisen können!?

Verfasst: Di 16. Mär 2021, 12:15
von Xanaron
Die Problematik in solchen "Decretos" ist, dass sie selten so einfach auszulegen sind, wie hier beschrieben. Juristerei eben.
Das Einzige, das sicher ist, das sind die möglichen Bussen und deren Höhe. Was dann letztendlich als Busse zu berappen ist, werden (in schwereren Fällen) die Gerichte entscheiden.

Und noch etwas, wie ich bisher hier gesehen habe, scheint die Höhe der Busse in vielen Fällen von der Tagesform des Ausstellers des Strafzettels abzuhängen.......wie auch mögliche Reduktionen bei sofortiger Bezahlung :-?

Aber eigentlich für uns irrelevant. Denn von uns Foristen halten sich alle an die Vorschriften und Gesetze :smile:

Re: ... nach Spanien reisen können!?

Verfasst: Di 16. Mär 2021, 12:19
von chupacabra
Das ist doch bei jedem Gerichtsentscheid ebenso. Ein Urteil in einem Strafprozess hängt von vielen Faktoren ab: Vom Einzelfall, vom Richter, von der Vitae des Betroffenen oder von der Einsicht und Kooperationsbereitschaft des Betroffenen ab. Wann ein Diskotheken-Betreiber mit 60.000 EUR bestraft wird, bei 200, 500 oder 1.000 Gästen, dies kann nur ein Blick in die aktuelle Rechtsprechung zeigen. Ist ja alles noch juristisches Neuland.

Ja, natürlich werden alle Fälle mit höheren Bußgeldern vor Gericht entschieden. Dies entscheidet nirgendwo die Polizei vor Ort.

Wenn man sich die Einzelpunkte in den drei Fallgruppen anzuschaut, dann wird man schnell feststellen, dass sich die wenigsten auf den Bürger, sondern eher auf Unternehmen beziehen. Die Fälle, die Dich-Und-Mich betreffen, sind eher unter der Gruppe der leichten Verstöße zu finden. Z. B. Verstoß gegen Maskenpflicht (Artículo 5. Infracciones leves: 1. El incumplimiento de la obligación del uso de la mascarilla o uso inadecuado de la misma.": Strafmaß bis max. 100 EUR).

Aber um zum Hauptthema zurückzukommen: 60 bis 600 EUR für einen Verstoß gegen den Cierre Perimetral scheinen mir als Strafmaß recht niedrig, um wirklich abschreckend zu wirken. Das werden dann sicherlich unsere Residentes zu melden wissen, wenn sich in ihrer Wohnanlage die Fahrzeuge mit Kennzeichen aus Madrid mehren.

Re: ... nach Spanien reisen können!?

Verfasst: Di 16. Mär 2021, 15:41
von Oliva B.
chupacabra hat geschrieben: Di 16. Mär 2021, 11:21
xabiatraum hat geschrieben: Di 16. Mär 2021, 09:44 Bis zu 600.000 € für „nicht Beachtung der Abriegelung“???
Erscheint mir doch ein wenig sehr viel :-o
Dies ist so auch nicht richtig. 600.000 EUR ist ein kumulatives Strafmaß bei (mehreren) sehr schwerwiegenden Verstößen gegen Covid-19-Auflagen. Dies hat auch nichts mit dem Cierre Perimetral zu tun, sondern fällt bspw. bei Verstößen durch größere Versammlungen, bei Festen, in Diskotheken, bei Behinderung von Behörden bei entsprechenden Überprüfungen oder bei Verstößen gegen Quarantäne-Auflagen mit hohem Gefährdungsgrad für die Bevölkerung an.
3. Las infracciones muy graves podrán ser sancionadas alternativa o acumulativamente
con:
a) Multa de 30.001 a 60.000 euros y acumulativamente hasta 600.000 euros

Natürlich muss wegen so eines geringefügigen Verstoßes keiner 600.000 € hinblättern :-o , die Angaben hatte ich aus einer Onlinezeitung, die mit solchen horrenden Summen wohl die Reiselust dämmen wollen, wie zu B. 20 minutos. Man sollte sich im Vergleich vor Augen haben, dass sogar Fahrten zu Finanz- und Versicherungsinstituten oder Tankstellen in benachbarten Autonomen Regionen eine Ausnahme von der Regel darstellen. >:)

Richtig ist es, dass Sanktionen zwischen 60 und 600 Euro (pro Person pro Fahrzeug? :-? ) verlangt werden,da es sich tatsächich um eine geringfügige Übertretung handelt, und zwar um "die Nichteinhaltung einer allgemeinen Anordnung der angeordneten Abriegelung", nachzulesen hier

Doch inzwischen scheint man sich überall und jeden Tag aufs Neue die Köpfe über immer wieder neue Maßnahmen zu zerbrechen, während man es die Valencianische Regierung es bis heute nicht geschafft hat, die Restiktionen, die seit gestern gültig sind, in Worte zu fassen und zu veröffentlichen. Schaut mal dort ---> NUEVAS MEDIDAS
ENTRADA EN VIGOR A LAS 00:00h DEL 1 DE MARZO Y HASTA LAS 23.59 DEL 14 MARZO DE 2021 :mrgreen:
.

Re: ... nach Spanien reisen können!?

Verfasst: Di 16. Mär 2021, 18:32
von Eisbär
Und schon kommen in der deutschen Politik erste Widerstände gegen die Reiselust auf.

Re: ... nach Spanien reisen können!?

Verfasst: Di 16. Mär 2021, 19:48
von Rockcrunsher
....und das halte ich sogar für richtig.
...und zwar für den Hinflug.

Auf Mallorca werden sich wohl nicht viele anstecken ( die aktuellen Zahlen auf den Balearen als korrekt vorausgesetzt).
Aber bei unseren Werten hätte ich Angst um die Einheimischen....und wenn nur (theoretisch) Gesunde dort hinfliegen, dann kommen auch nicht soviel Kranke zurück.

Wie gesagt: wenn die aktuellen Zahlen dort stimmen und nicht geschönt sind.

Re: ... nach Spanien reisen können!?

Verfasst: Mi 17. Mär 2021, 12:16
von Frank_Berlin
Rockcrunsher hat geschrieben: Di 16. Mär 2021, 19:48 ....und das halte ich sogar für richtig.
...und zwar für den Hinflug.
ich meine, das ist bereits gegeben: wer in D in das Flugzeug nach Spanien steigt, muss einen negativen PCR Test dabei haben.

Re: ... nach Spanien reisen können!?

Verfasst: Mi 17. Mär 2021, 13:17
von Rockcrunsher
Das hatte ich wohl nicht bedacht, danke.