Oliva B. hat geschrieben: ↑Mi 4. Jul 2018, 16:11 An die Vermietungsvorschriften musst du dich immer halten, bei einer Agentur fällt zusätzlich Umsatzsteuer an. Die Mieteinnahmen musst du selbstverständlich in Spanien versteuern.
Danke, Oliva!
Dass ich die Einkommenssteuer auf das Einkommen aus der Vermietung zahlen muss, ist klar.

Ich frag mich jetzt wegen der Umsatzsteuer:
Als Beispiel: Agentur vermietet die Bleibe für 1.000 € netto zzgl USt. (10 %, glaube ich, ist aber letztendlich egal). Der Kunde zahlt also 1.100 €.
Davon führt die Agentur diese Ust., also 100 €, ans spanische Finanzamt ab, und von den verbleibenden 1000 € überweist sie mir 700 €. So weit so gut.
Diese 700 € sind mein Einkommen aus der Vermietung, das ich erkläre und entsprechend die Einkommenssteuer zahle. Muss ich denn von diesen 700 € noch die Umsatzsteuer ausrechnen und ans Finanzamt abführen? Denn ich bin ja "Unternehmerin"... oder?
Es steht z. B. hier (kswg.eu/fileadmin/user_upload/Ferienwohnung_in_Spanien.pdf):
Soweit eine touristische Vermietung erlaubt ist oder aber die Genehmigung erteilt wurde, wird die Vermietung als gewerbliche Tätigkeit gewertet, die sowohl der Körperschaftsteuer wie auch der Umsatzsteuer in Spanien unterliegt. Der Vermieter ist verpflichtet, eine entsprechende Buchhaltung zu führen und die Steuererklärungen zu den vorgeschriebenen Fristen einzureichen.
und hier (europeanaccounting.net/fileadmin/user_upload/publikationen/Spanische-Einkuenfte-aus-Vermietung-und-Verpachtung-01.pdf):
Sobald diese Lizenz vorliegt, übt man nach spanischen Steuergesetzen eine gewerbliche Tätigkeit aus, die einerseits den Vorschrifte der Körperschaftsteuer und andererseits auch der Umsatzsteuer unterliegt. Das hat zur Konsequenz, dass man entsprechende Aufzeichnungen (Buchhaltung) erstellen muss, um die Steuererklärungen zu den gesetzlich vorgeschriebenen Fristen einreichen zu können.