Sterben in Spanien!No Resident.
Verfasst: Mi 6. Feb 2019, 13:08
Hallo Forum Gemeinschaft!!Topas wills wissen,Forum weiß es bestimmt!!!!
Bin seit vielen Jahren mit Gattin Dauer Urlauber hier & Denke darüber nach,bei meinem etwas
fortgeschrittenen Alters, wie der Weg nach dem Ableben einer Person in Spanien ausschaut.
Da ich mich mit dem Gedanken trage meinen Körper der med.Wissenschaft zu überlassen,wäre es
für mich hilfreich im voraus zu wissen,wie es abläuft!Wenn der Fall also eintreten würde was ist die
Reihenfolge,um entsprechende Dokumente ,die ja in Deutschland gesetzlich vorhanden sein müssen
hier dann zu erhalten.!Mir ist klar,wenn einer im Hospital oder bei Unfall zu Tode käme,eine
entsprechende Urkunde über das Ableben erstellt wird.Da aber der überlebende dies ja bei der
Behörde in Deutschland anmelden muss,ist mir nicht klar,ob diese Sterbeerklärung auch gleichzeitig
für die Deutschen Behörden auch die richtige Sterbeurkunde darstellt,oder muss dieses Dokument
dann in Deutschland beantragt werden,oder muss da Deutsche Konsulat hier darüber informiert werden??Oder wird dieses von sich aus aktiv?Ich wäre dankbar für jede Erklärung oder Antwort,
welches dieses Thema erklären kann.Bitte aber nur aufrichtige Antworten.!
LG.topas
Bin seit vielen Jahren mit Gattin Dauer Urlauber hier & Denke darüber nach,bei meinem etwas
fortgeschrittenen Alters, wie der Weg nach dem Ableben einer Person in Spanien ausschaut.
Da ich mich mit dem Gedanken trage meinen Körper der med.Wissenschaft zu überlassen,wäre es
für mich hilfreich im voraus zu wissen,wie es abläuft!Wenn der Fall also eintreten würde was ist die
Reihenfolge,um entsprechende Dokumente ,die ja in Deutschland gesetzlich vorhanden sein müssen
hier dann zu erhalten.!Mir ist klar,wenn einer im Hospital oder bei Unfall zu Tode käme,eine
entsprechende Urkunde über das Ableben erstellt wird.Da aber der überlebende dies ja bei der
Behörde in Deutschland anmelden muss,ist mir nicht klar,ob diese Sterbeerklärung auch gleichzeitig
für die Deutschen Behörden auch die richtige Sterbeurkunde darstellt,oder muss dieses Dokument
dann in Deutschland beantragt werden,oder muss da Deutsche Konsulat hier darüber informiert werden??Oder wird dieses von sich aus aktiv?Ich wäre dankbar für jede Erklärung oder Antwort,
welches dieses Thema erklären kann.Bitte aber nur aufrichtige Antworten.!
LG.topas