Liebe Forengemeinde,
ich habe 2 Fragen bzg. Grenzbebauung (Gartenhaus) Höhe und Größe eines Gartenhauses.
Gibt es diesbezüglich Verordnungen was die 2 Punkte betrifft?
Die Genehmigung dafür liegt mir durch die Eigentümergemeinschaft vor!
Lg Hessebub
Grenzbebauung Gartenhaus
- Hessebub
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Grenzbebauung Gartenhaus
Besser haben und nicht brauchen, als brauchen und nicht haben
LG Wolfgang

LG Wolfgang
- baufred
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Re: Grenzbebauung Gartenhaus
> Ordenanza Municipal de Edificación = örtl. Bauvorschriften
>> für Orihuela:
https://orihuela.governalia.es/wp-conte ... C3%93N.pdf
= Bettlektüre für heute Abend
... ersatzweise Rücksprache mit dem Técnico des Ayuntamientos>Urbanismo
>> für Orihuela:
https://orihuela.governalia.es/wp-conte ... C3%93N.pdf
= Bettlektüre für heute Abend

Saludos -- baufred --
- Hessebub
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Re: Grenzbebauung Gartenhaus
Die Lektüre brauch aber mehr wie heute Abendbaufred hat geschrieben: ↑Di 7. Sep 2021, 18:39 > Ordenanza Municipal de Edificación = örtl. Bauvorschriften
>> für Orihuela:
https://orihuela.governalia.es/wp-conte ... C3%93N.pdf
= Bettlektüre für heute Abend... ersatzweise Rücksprache mit dem Técnico des Ayuntamientos>Urbanismo

Trotzdem Danke für die Info, evtl. kann mir das aber jemand in 5 Sätzen beantworten

Besser haben und nicht brauchen, als brauchen und nicht haben
LG Wolfgang

LG Wolfgang
Re: Grenzbebauung Gartenhaus
Ja. (So kurz kann man es beantworten, hilft aber nicht weiter)
Auch das Material kann eine Rolle spielen, wenn zum Beispiel Holzhäuser verboten sind.
Alles ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, es gibt keine generellen Aussagen.
Ggf ist ein notarielles Einverständnis des Nachbarn nötig.
Daher verweise ich auf den Ratschlag von baufred.
Ordenanzas zum Thema Edificaciones secundarias durchforsten und ggf im Rathaus nachfragen.
Saludos,
Chris
Chris