Änderung im Steuerkalender ?

N.I.E., Residencia, IBI, Modelo 210, Kataster, SUMA, Pass, Erbschaft etc.
Antworten
Santiago
principiante
principiante
Beiträge: 8
Registriert: Sa 22. Jul 2023, 15:50

Änderung im Steuerkalender ?

Beitrag von Santiago »

Sorry, mal eine Frage an die Steuerexperten. Bisher machen wir zwei Arten von Steuererklärungen. 1.) die jährliche im Januar für die fiktiven Einnahmen aus unserem Haus und 2) am Ende jedes Quartals eine Steuererklärung über tatsächlich angefallene Einnahmen/Ausgaben. Letzteres ist das Unterformular 35 vom Formular 210. Das alles per Autoliquidacion, also kein Problem.

Wollte gerade die Quartalserklärung machen und bekommen den Fehlerhinweis, dass das Datum falsch ist. Großes Rätselraten, weil alles wie immer. Finde dann auf der Webseite der Agencia Tributaria diesen Hinweis, den ich der Einfachheit halber gleich mal dank deepl übersetzt habe:

"Selbstveranlagungen mit dem zu zahlenden Ergebnis: Die Frist für die Einreichung und die Zahlung sind die ersten zwanzig Kalendertage der Monate April, Juli, Oktober und Januar in Bezug auf Einkünfte, deren Anfalldatum in das vorangegangene Kalenderquartal fällt, mit Ausnahme von Einkünften aus der Vermietung oder Untervermietung von Immobilien, die seit dem 1. Januar 2024 angefallen sind, wenn beschlossen wird, die im Laufe des Kalenderjahres angefallenen Einkünfte zusammenzufassen, ist die Frist für die Einreichung und die Zahlung die ersten zwanzig Kalendertage des Januars des Jahres, das auf das Jahr folgt, in das das Anfalldatum fällt."

Wenn ich das richtig verstehe, bedeutet das, das Einkünfte aus Vermietung oder Untervermietung von Immobilien jetzt auch erst zum Jahresanfang (und nicht nach jedem Quartal) steuerlich erfasst werden sollen. Wäre ja ganz praktisch -oder mache ich da einen Denkfehler. Anders gefragt: Habt ihr es geschafft, die Steuern mit dem Unterformular 35 vom berühmten 210 per Autoliquidacion für das vergangene Quartal zu bezahlen? Falls nicht, würde mich das sehr beruhigen. Muchas gracias schon im Voraus!

Falls jemand Lust auf das spanische Original hat:
"Autoliquidaciones con resultado a ingresar: el plazo de presentación e ingreso será los veinte primeros días naturales de los meses de abril, julio, octubre y enero, en relación con las rentas cuya fecha de devengo esté comprendida en el trimestre natural anterior excepto rentas derivadas del arrendamiento o subarrendamiento de inmuebles, devengadas desde 1 de enero de 2024, si se opta por agrupar anualmente las rentas devengadas durante el año natural, el plazo de presentación e ingreso será los veinte primeros días naturales del mes de enero del año siguiente al de devengo.
Benutzeravatar
vitalista
Moderatorin "Hallo! Ich bin neu hier..."
Moderatorin "Hallo! Ich bin neu hier..."
Beiträge: 4962
Registriert: Sa 12. Jan 2013, 22:38

Re: Änderung im Steuerkalender ?

Beitrag von vitalista »

Nein, du machst keinen Denkfehler und hast das richtig verstanden.
Seit Jan. 24 fallen die lästigen quartalsmäßigen Steuererklärungen bei dauerhaften Vermietungen flach. Du musst von 1. - 20. Jan. 25 deine Steuererklärung für 2024 einreichen. Ich bin mehr als erfreut, zumal man weder am 29. des vorherigen Monats noch am 21. des Folgemonats problemlos die damals noch quartalsmäßige Erklärung machen konnte :roll:
Wer morgens zerknittert aufsteht, hat tagsüber noch Entfaltungsmöglichkeiten!
Santiago
principiante
principiante
Beiträge: 8
Registriert: Sa 22. Jul 2023, 15:50

Re: Änderung im Steuerkalender ?

Beitrag von Santiago »

Ganz herzlichen Dank, das beruhigt mich sehr. Ist ja auch wirklich viel einfacher. Klasse, wie viel Know How in diesem Forum vorhanden ist.
Antworten

Zurück zu „RECHT: Steuern, Gesetze & Dokumente“