Hallo
Das habe ich in google gefunden.
Leider geht der Link nicht einzufügen
www.spanienumzug.com/umzug-renovieren-in-spanien
(Vielleicht können die Admins in Irgendwie Umwandeln
Zitat:
Das spanische Bauamt hat uns ein paar Beispiele von Arbeiten veröffentlicht, die keine vorherige Baugenehmigung benötigen:
Umziehen und Renovieren in Spanien, Baugenehmigungen:
...
Malerarbeiten (innen und außen) von Privatgebäuden sowie Geschäften.
Reparaturarbeiten. Auswechseln einer Badewanne, einer Tür gleicher Größe etc.
Renovierungsarbeiten durch Ersetzung bestehender Innen-Ausstattungen in Privatgebäuden sowie Geschäften, wie
Bodenbelag, Wandfliesen, Verputz- oder Malerarbeiten, bzw. Auswechslung bestehender Ausstattungen, sofern diese nicht die Architektur des Gebäudes beeinflussen.
Ausführung von Arbeiten mit offizieller Anordnung.
Alle Veränderungs- und Ausstattungsarbeiten innerhalb des Gebäudes, die nicht die Struktur bzw. Raumaufteilung betreffen.
Beabsichtigte Arbeiten weder die Gebäudestruktur noch die innere Raumaufteilung verändern.
Die Veränderung nicht die Gebäudenutzung verändert.
Keine Veränderung in der Anzahl der Wohneinheiten vorliegt.
Die Gemeinschaftseinrichtungen eines Gebäudes nicht verändert werden.
Der Außen-Aspekt eines Gebäudes unverändert bleibt.
Weiterhin braucht kein Antrag auf Baugenehmigung gestellt werden, wenn die Kosten für die
beabsichtigten Arbeiten den Wert von 1.000 Euros nicht übersteigen.
Antragsformulare erhalten Sie bei der Bauabteilung
* Die Baupolizei wird Kontrollen und Inspektionen der Bauarbeiten durchführen, um die Einhaltung bestehender Richtlinien zu gewährleisten und evtl. Missbrauch zu ahnden.