Eigenbedarf Kündigung !!!

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planta
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Eigenbedarf Kündigung !!!

Beitrag von planta »

Hallo

Habe meine Freunde geholfen eine Wohnung in Calpe zu finden.
Da er hier Arbeit gefunden hat.

Den Zuschlag bekam er am Freitag den 31.05.2013
Schlüssel und Vertrag ( übergabe) fand am Mittwoch den 05.06.2013 Statt
Da wurde auch 2 Monats Mieten Kaution und Miete Bezahlt

Der Vertrag läuft über 1 Jahr ( 04.06.2014) mit den Vermerk das wenn die Miete usw gezahlt werden, der Vertrag um weitere 3 Jahre Verlängert wird

Da er noch kein Briefkastenschlüssel hatte, fragten wir heute nach

Da Traff uns ( Helfe beim übersetzen) Schlag, er soll Sofort Ausziehen :eek:
Der Bruder brauch die Wohnung, muss dazu sagen die Wohnung stand über 1 Jahr Leer ( Fahre jeden Tag dran Vorbei)

wie sieht es jetzt aus, muss er sofort Ausziehen ?
Waren heute beim Benestar ( da ich dort Leute kenne) und sie meinten NEIN da er ein Jahres Vertrag hat

Aber es wurde im Ley ja viel geändert, nicht das sie das Schloss Austauschen. Und er hat ja auch viel Kosten gehabt.
Komplett Renoviert, da keine Möbel und total Verdreckt so dass er streichen musste. Er will auch nicht Ausziehen !

Was meint ihr, wer kennt sich aus ?
Muss er Wirklich Ausziehen ?

LG Jürgen
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Montemar
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Re: Eigenbedarf Kündigung !!!

Beitrag von Montemar »

Na Planta, so einfach wie sich der Vermieter das vorstellt geht es nun auch mal in Spanien nicht. Lies mal nachfolgenden Link

"Eine Ausnahme gilt bei Eigenbedarf des Vermieters. Will dieser die Wohnung für sich selbst nutzen, endet der Mietvertrag mit Auslauf der vereinbarten Vertragslaufzeit. Eine Verlängerung kommt nicht in Betracht. Dies gilt aber nur dann, falls der Eigenbedarf bereits bei Unterzeichnung ausdrücklich im Mietvertrag festgehalten wurde und der Vermieter im Anschluss die Wohnung auch tatsächlich für eigene Zwecke nutzt."

http://leywerk.wordpress.com/2010/06/01 ... n-spanien/
„Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überlässt?" Ernst R. Hauschka
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Miramar
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Re: Eigenbedarf Kündigung !!!

Beitrag von Miramar »

Hallo
So bekommt man sein ewohnung renoviert, ist ja ein hammer was die da versuchen.
Gut das es dafür gesetze gibt
Liebe Grüsse Miramar ( Heike) in Partida Daimus
planta
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Re: Eigenbedarf Kündigung !!!

Beitrag von planta »

Montemar hat geschrieben:Na Planta, so einfach wie sich der Vermieter das vorstellt geht es nun auch mal in Spanien nicht. Lies mal nachfolgenden Link

"Eine Ausnahme gilt bei Eigenbedarf des Vermieters. Will dieser die Wohnung für sich selbst nutzen, endet der Mietvertrag mit Auslauf der vereinbarten Vertragslaufzeit. Eine Verlängerung kommt nicht in Betracht. Dies gilt aber nur dann, falls der Eigenbedarf bereits bei Unterzeichnung ausdrücklich im Mietvertrag festgehalten wurde und der Vermieter im Anschluss die Wohnung auch tatsächlich für eigene Zwecke nutzt."

http://leywerk.wordpress.com/2010/06/01 ... n-spanien/
Hallo Montamar

Zitat : Dies gilt aber nur dann, falls der Eigenbedarf bereits bei Unterzeichnung ausdrücklich im Mietvertrag festgehalten wurde und der Vermieter im Anschluss die Wohnung auch tatsächlich für eigene Zwecke nutzt."

Nein, im Vertrag steht das sich der Vertrag um weitere 3 Jahre Verlängert, wenn keine Schulden Entstehen.
Kein Wort von evtl. Eigenbedarf


Meine Freunde sind Fix und Fertig, habe auch schon viel gegoogelt, und ich weiss aber das sich ja bei Räumungsklagen viel geändert hat, wenn Mietschulden Vorhanden sind ** 2 Monatsmieten Kaution und Miete Juni wurden Bezahlt, Recibo ist Vorhanden sowie auch im Schriftlichen Mietvertrag * Aber nicht das eine Express Räumung wegen Eigenbedarf gibt :-?

Briefkasten Schlüssel bekommt er jetzt auch nicht mehr, da er ja Ausziehen soll ( was macht er jetzt mit der Post ?? )
Kann man da irgendwie eine Frist Setzen um den Schlüssel zu bekommen ?

LG Jürgen
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Montemar
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Re: Eigenbedarf Kündigung !!!

Beitrag von Montemar »

Ich bin keine Juristin, lies doch die gelieferten Links. Aber ich verstehe das Problem nicht; der Vermieter muß sich auch an den Mietvertrag halten, genauso wie der Mieter. Ich gehe ja davon aus, daß Deine Bekannten keine Mietschulden haben, denn in diesem Fall ist eine Neuregelung in Kraft, die es Vermietern möglich macht, säumige Mieter noch schneller loszuwerden.

Nach dem bisherigen Mietrecht reichte ohnehin schon ein Mietrückstand von zwei Monaten in Folge, um die Räumung per Gerichtsbeschluss in die Wege zu leiten. Jetzt ist der "Expressrausschmiss" eingeführt worden: Ist der Mieter einmal die Monatsmiete schuldig geblieben, können nun bereits im Wiederholungsfall die nötigen juristischen Schritte unternommen werden. Darüber hinaus macht die Mietrechtsreform Schluss mit einer Reihe von Gesetzinhalten zum Schutz säumiger Mieter. Auch wurden bestimmte Fristen verkürzt, um den Prozess einer Räumungsklage zu beschleunigen. Allerdings bezweifeln Rechtsexperten angesichts der Überlastung der Gerichte, dass die Mietrechtsreform auch tatsächlich den gewünschten Effekt erzielt.

Räumungsklage bei Mietrückstand !
"Wer seine Miete nicht pünktlich zahlt, muss mit Kündigung rechnen. Der Oberste Gerichtshof hat in einer Grundsatzentscheidung festgestellt (November 2011), dass das Ausbleiben einer einzigen Monatsmiete den Vermieter zur Kündigung und zur Räumung berechtigt.Der Oberste Gerichtshof betont, dass seine Entscheidung zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung ergeht und zukünftig auch ein einmaliger Zahlungsausfall grundsätzlich zur Kündigung führt.
Kann der Mieter nicht während des Räumungsverfahrens nachzahlen, muss er die Mietsache verlassen.

http://www.auswandern.com/Mietrecht-in- ... 376.0.html

Ich denke der Vermieter versucht es einfach, laßt Euch nicht einschüchtern und weist ihn auf seine Pflichten hin. Denn auch Vermieter haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Der Mietvertrag sagt doch alles aus !
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Re: Eigenbedarf Kündigung !!!

Beitrag von planta »

Montemar hat geschrieben:Ich bin keine Juristin, lies doch die gelieferten Links. Aber ich verstehe das Problem nicht; der Vermieter muß sich auch an den Mietvertrag halten, genauso wie der Mieter. Ich gehe ja davon aus, daß Deine Bekannten keine Mietschulden haben, denn in diesem Fall ist eine Neuregelung in Kraft, die es Vermietern möglich macht, säumige Mieter noch schneller loszuwerden.

Nach dem bisherigen Mietrecht reichte ohnehin schon ein Mietrückstand von zwei Monaten in Folge, um die Räumung per Gerichtsbeschluss in die Wege zu leiten. Jetzt ist der "Expressrausschmiss" eingeführt worden: Ist der Mieter einmal die Monatsmiete schuldig geblieben, können nun bereits im Wiederholungsfall die nötigen juristischen Schritte unternommen werden. Darüber hinaus macht die Mietrechtsreform Schluss mit einer Reihe von Gesetzinhalten zum Schutz säumiger Mieter. Auch wurden bestimmte Fristen verkürzt, um den Prozess einer Räumungsklage zu beschleunigen. Allerdings bezweifeln Rechtsexperten angesichts der Überlastung der Gerichte, dass die Mietrechtsreform auch tatsächlich den gewünschten Effekt erzielt.

Räumungsklage bei Mietrückstand !
"Wer seine Miete nicht pünktlich zahlt, muss mit Kündigung rechnen. Der Oberste Gerichtshof hat in einer Grundsatzentscheidung festgestellt (November 2011), dass das Ausbleiben einer einzigen Monatsmiete den Vermieter zur Kündigung und zur Räumung berechtigt.Der Oberste Gerichtshof betont, dass seine Entscheidung zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung ergeht und zukünftig auch ein einmaliger Zahlungsausfall grundsätzlich zur Kündigung führt.
Kann der Mieter nicht während des Räumungsverfahrens nachzahlen, muss er die Mietsache verlassen.

http://www.auswandern.com/Mietrecht-in- ... 376.0.html

Ich denke der Vermieter versucht es einfach, laßt Euch nicht einschüchtern und weist ihn auf seine Pflichten hin. Denn auch Vermieter haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Der Mietvertrag sagt doch alles aus !

Hallo

Nein, ist alles Bezahlt ( Kaution und Miete) :-D
Wir sind nur Geschockt über die Eigenbedarfskündigung , und das nach nur 6 Tage Wohnen

LG Jürgen
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Re: Eigenbedarf Kündigung !!!

Beitrag von Cozumel »

Wenn ich richtig verstanden habe, dann ist das ja keine normale Kündigung, sondern Kündigung wegen Eigenbedarf.

Ich würde mir meine Kosten bezahlen lassen und eine andere Wohung suchen, denn nach einem Jahr muss er ohnehin gehen und dann ohne Entschädigung.
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Re: Eigenbedarf Kündigung !!!

Beitrag von planta »

Cozumel hat geschrieben:Wenn ich richtig verstanden habe, dann ist das ja keine normale Kündigung, sondern Kündigung wegen Eigenbedarf.

Ich würde mir meine Kosten bezahlen lassen und eine andere Wohung suchen, denn nach einem Jahr muss er ohnehin gehen und dann ohne Entschädigung.
Hallo

Ja, du hast es Richtig Verstanden

Es war keine Rede davon das Kosten übernommen werden, sondern nur das er die Miete und Kaution wieder bekommt, abzüglich 1 Woche Wohnen)

Es wurden auf Kosten meines Freundes

Makler
Renoviert ( Firma)
Wasserhähne Getauscht da man erst beim Einzug Merkte das sie Tropfen, Dichtung brachte nichts
WC Repariert da Lose ( auf das haben wir nicht geachtet bei Besichtigung)
Von einer Entschädigung wurde nicht geredet , und die Wohnung ist so Günstig das findet er so schnell nicht mehr
( 3 Zimmer, neue Fenster,Dachterrasse, Balkon, 120qm für 350€ )

Und wo soll man jetzt eine Wohnung finden in der Verano ?

LG Jürgen
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Re: Eigenbedarf Kündigung !!!

Beitrag von Cozumel »

Naja, dann sollte Dein Freund eben von einer Entschädigung reden.
Alle Kosten zusammenrechnen, möglichst belegen und dem Vermieter präsentieren.
Entweder er bezahlt oder er lässte deine Freunde weiter dort wohnen.

Wenn der Vermieter wirklich Eigenbedarf hat, wird er auf jeden Fall kündigen.
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Re: Eigenbedarf Kündigung !!!

Beitrag von Spanier »

Hallo Jürgen,

die Fakten von Deinem Post, Heute -13:13 Uhr und dem von zuletzt 15:01 Uhr sind von so unterschiedlicher Natur,
dass sie "nur noch" letztlich das gleiche Problem haben.

Im ersten schreibst Du: Habe meine Freunde geholfen eine Wohnung in Calpe zu finden
und im letzten Beitrag nennst Du bei der Kostenaufstellung in Punkt 1 einen Makler!

Wenn die Wohnung über ein Maklerbüro vermittelt wurde, hat Dein Freund zusätzlich doch noch den Makler oder das Maklerbüro als Vertragspartner, in dessen Interesse es liegen muss die Situation zu klären, bevor er ggf. mit einen Rechtsanwalt gegen den Vermieter (oder auch respektiv gegen den Makler) den Rechtsweg zur Wahrnehmung seiner Interessen beauftragen kann.

Zuvor würde ich mich aber rückversichern, dass während oder bei den Renovierungsarbeiten, sowie bei den ersten Miettagen kein Verhalten (oder Fehlverhalten) an den Tag gelegt wurde, was eine sofortige oder auch fristlose Kündigung rechtlich zur Folge hätte.

Bei den Aktivitäten den Makler mit in die Pflicht zu nehmen wünsche ich Dir bzw. Deinem Freund VIEL ERFOLG!

Freundlicher Gruß . . . .

Wolfgang
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