Erstelltes -Vollmachtformular für eine Jahresversammlung

Grundstücksrecht, Versicherungen, Schäden am Gebäude usw.
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Fussel
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Erstelltes -Vollmachtformular für eine Jahresversammlung

Beitrag von Fussel »

Hallo ihr lieben Mitglieder

Hier kommt mal wieder eine Frage von mir:
Ich habe für unsere Jahresversammlung 2014 ein Abstimmungs- sowie auch Vollmachtformular erstellt und möchte dieses in die Versammlung mit einbeziehen.
Leider geht unsere Versammlung immer fast 5 Stunden und das nur wegen (Pillepalle) dann wird mit Haus Nummern abgestimmt
(diese müssen natürlich erst mal kreuz und quer gezählt werden)
und später durch Quoten berechnet…
Nun dachte ich mir, um etwas zeit einzusparen, könnte man doch selber wehrend der Versammlung nach dem das Thema besprochen ist „ Abstimmen & Ankreuzen “ und zum schuss seinen Stimmzettel Unterschrieben abgeben.
Das gleiche wäre auch für die Personen die an der Versammlung nicht teilnehmen können, Sie haben dann auch die Möglichkeit seine eigene Meinung abzukreuzen und eine Person seines Vertrauens, s zu beauftragen (Vollmacht) den Stimmzettel abzugeben.
Nun habe ich gehört dass dieses wohl laut Spanisches Gesetzt nicht zu lässig wäre.

STIMMT DAS!!!!!

Herzlichen Dank und einen sehr schönen Sonntag

Hier meine Vorstellung !!


RESIDENCIAL………………………………………..
Abstimmungsantrag & Vollmacht
Jahresversammlung 2014

Nombre/ Name:………………………………….. CasaN° / Haus Nr. / House Nr…..………

- Über den Antrag Stimme ich wie folgt ab:
- Regarding the matters in question my vote is as follows:
- Acerca de los puntos tratados mi voto es el siguiente :


TOP
Ja/Yes/Si Nein / No
Enthaltung/ Apstain / Abstencion

1.) Abstimmungsvormular ( ) ( ) ( )
2.) ( ) ( ) ( )
3.) ( ) ( ) ( )
4) ( ) ( ) ( )
5.) ( ) ( ) ( )
6.) ( ) ( ) ( )
7.) ( ) ( ) ( )
8.) ( ) ( ) ( )
9.) ( ) ( ) ( )
Wir bitten für den Fall das Sie an der persönlichen Teilnahme verhindert sind, eine Person Ihres Vertrauens zur Teilnahme und Stimmabgabe in Ihrem Namen zu bevollmächtigen.
Zu diesem Zweck, bitten wir den beiliegenden Vordruck zu benutzen.

DER SEKRETÄR-VERWALTUNG
Conrunto …………

Bevollmächtigung zur Teilnahme und Stimmabgabe. Herr/Frau…………………………………
Als Eigentümer/in des Hauses Nr.: …... überlasse ich meine Teilnahme und Stimmabgabe in der Ordentliche Eigentümerversammlung die am:…………… stattfinden soll.
Herr/Frau…………………………………

Unterschrift………………………………..Datum…………………….

>:d< Lg.Brigitte
sol
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Re: Erstelltes -Vollmachtformular für eine Jahresversammlung

Beitrag von sol »

Hola, Brigitte

gut so------

bringe den Leutchen mal deutsche Zucht und Ordnung bei :d
Gruss Wolfgang
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Spanier
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Re: Erstelltes -Vollmachtformular für eine Jahresversammlung

Beitrag von Spanier »

Hallo Brigitte,

von wem Du was gehört hast und wie gut sich diese Person in Gesetzen auskennt, mag ich nicht beurteilen.

Fakt ist, Du kannst selbstverständlich eine Person Deines Vertrauens (die eine Einladung zur Versammlung vorweisen kann) beauftragen, Deine Interessen wahrzunehmen und für Dich in den einzelnen Punkten der JAHRES-EIGENTÜMERVERSAMMLUNG zu stimmen.
Bei unserer Administracion de Fincas liegen der Einladung schon die Belege der Bevollmächtigung bei persönlicher Abwesenheit mit bei.

Der Text in der "Fusszeile" der Einladung und nach der Tagesordnung lautet:
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Ich bevollmächtige Herrn/Frau ____________ mit Passnummer ___________ mich in meinem Namen bei der allgemeinen jährlichen Hauptversammlung der Eigentümergemeinschaft _________________, die am --. --. ---- stattfindet, mit den
Fähigkeiten das mir das Gesetzt erteilt, zu vertreten.

Gez: _______________ Hausnummer:
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Welche Punkte Du bei einer Jahres-Eigentümerversammlung als "Pillepalle" nennst, kann ich weder bei Beschliessung der Konten des Wirtschaftsjahres, Bilanz der Einnahmen und Ausgaben, dem Thema "Schuldner", Amtswahl oder noch der Beschliessung der Kostenvoranschläge für das Folgejahr finden.
Tatsache ist aber, dass Du im Falle Deiner Abwesenheit mit der Bevollmächtigung als anwesend gerechnet wirst, was sich auch in der Beschlussfähikeit der Versammlung auswirken kann.

Liebe Brigitte, Du hast Dir viel Gedanken und Mühe gemacht.
Ich würde mich freuen, wenn Du den einfacheren Weg gehen und umsetzen kannst.
Sprich einfach mit Präsidenten oder wende Dich diesbezüglich an die Verwaltung, die sicherlich auch die Versammlung abhält.
Es wird ganz einfach sein. Ich wünsche Dir viel Erfolg!!!

Freundlicher Gruß . . .

Wolfgang
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Re: Erstelltes -Vollmachtformular für eine Jahresversammlung

Beitrag von Advocat »

Hallo Brigitte,
wie Wolfgang schon zutreffend ausgeführt hat: an den Präsidenten und/oder die Verwaltungsgesellschaft wenden, evtl. gibt es zu diesem Problem Regelungen in den Statuten der Gemeinschaft. Grundsätzlich ist die Vertretung durch Dritte mit schriftlicher Vollmacht möglich. Zu trennen ist m.E. jedoch zwischen der Vertretungs-und Stimmvollmacht einerseits und den "Weisungen" des Vertretenen über ein konkretes Abstimmverhalten des Vertreters andererseits. Diese gehören m.E. nicht in die Vollmachturkunde, ansonsten können Probleme sich daraus ergeben, falls die abgegebene Stimme von der Weisung abweicht ( Soll dann die Germeinschaft sich mit der Frage herumschlagen, ob die Stimme gültig ist oder nicht? Soll der Vertretene der Gemeinschaft gegenüber anfechten können?).
Habe meine erste Versammlung in Spanien noch vor mir und daher noch nicht alles abschließend geprüft.
Gruß
Advocat
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Fussel
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Re: Erstelltes -Vollmachtformular für eine Jahresversammlung

Beitrag von Fussel »

Hallo Ihr lieben Mitglieder :smile: :smile: :smile:

Zuerst mal ein Dickes Dankeschön >:d< >:d< für die Aussagekräftigen antworten…
Ich weiß nicht ob ich mich in meinem schreiben an EUCH etwas verkehrt ausgedrückt :-? habe. (Scheinbar ja,Sorry) :*
Was einige mir da geschrieben haben, ist mir voll und ganz bewusst und bekannt…
Diesen besagten und anregbarer Antrag den ich erstellt habe, (habe ich selbstverständlich mit unserem Präsidenten besprochen). Er findet dieses ja auch nicht schlecht, aber er ist im Zweifel ob das nach dem spanischen Gesetz anerkannt wird.
Selbstverständlich haben wir in unseren Verwaltung Vollmachturkunden die in den Einladungen vorhanden sind.
Es ist also nur ein Veränderungsvorschlag den ich anstrebe….
Was meine Aussage betrifft: Pillepalle hat nichts mit Kosten zur lasten der Anlage zu tun. Da hast du Vollkommen Recht, das Endergebnis zählt und das sollte man wichtig nehmen.
Kategorie: Pillepalle wenn man sich länger als nötig an so einem ( siehe unten) Thema aufhält, und dabei gibt es wichtigere Punkte zu besprechen…

Steht der Blumentopf ling, s besser oder recht…
Warum war der Gärtner nicht um 9.00 Uhr da….
Es gibt einfach viele Kleinigkeiten die man in eine ¼ Std. besprochen haben könnte, aber nach einer Stunde kommt das Thema wieder auf den Tisch weil einer unserer Eigentümer es nicht verstanden hat oder nach der Abstimmung wieder davon anfängt. :-o :-o

Also das war nicht abwegisch gemeint, wenn es so rüber kam dann tut es mir leid… :-(
Ich weiß das ein Präsident sehr viel arbeitet hat, Lauferei und mit viel Ärger verbunden…
Leider wird es ihm viel zu wenig gedankt. Wir hatten einen sehr guten Präsidenten und das 7 Jahre lang, aber wie gesagt: nicht alle mögen sich, und da wurde einem schon Steine in die Füße gelegt. Nun hat er sein Amt letztes Jahr aufgegeben…
Der Neue Präsident kommt sehr gut an, ist aber leider in Deutschland und somit sind mein Mann und ich das Auge hier bei uns in der Anlage 
Aber es macht Spaß und die Leute machen mit…
Naja: deswegen auch ein neuer Wind in die Versammlung bringen, damit diese nicht mehr 5 Stunden dauern.
Diese Meinung vertreten zum Glück alle.
Oman: soviel wollte ich gar nicht schreiben lachhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhh :lol: :lol: :lol: ;-)
Liebe grüße und einen schönen tag
Brigitte >:d<
Frage; :!:
hat dieser Antrag den ich etwas verändern möchte,
was mit dem spanischen Gesetz zu tun :?: :?:

Wird das nicht anerkannt :?: :?:

Wer weiß das :?:

Muchas gracias
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Brujadepaco
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Re: Erstelltes -Vollmachtformular für eine Jahresversammlung

Beitrag von Brujadepaco »

Hallo Fussel, Dein neu erstelltes Vollmachtformular gilt nicht, weil nur die offiziellen Vollmacht-Formulare Gültigkeit haben, die auch die Verwalter ausgeben bzw. verschicken.
Ausserdem............wie will ein nicht anwesender schon vorher abstimmen bzw. ankreuzen, denn es gibt zwar eine Tagesordnung, aber es gibt doch auch manchmal Themen unter verschiedenes, die dann auch abgestimmt werden. Oder.......nehmen wir mal an der nicht anwesende ist vorher dagegen, dann wird aber im Laufe der Versammlung eine -Regelung gefunden mit der alle leben können......wo dann auch der der schon NEIN angekreuzt hat, auch mit leben könnte.

Das sind die Gründe warum es so nicht erlaubt ist.
Liebe Grüsse Anna
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Fussel
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Re: Erstelltes -Vollmachtformular für eine Jahresversammlung

Beitrag von Fussel »

Brujadepaco hat geschrieben:Hallo Fussel, Dein neu erstelltes Vollmachtformular gilt nicht, weil nur die offiziellen Vollmacht-Formulare Gültigkeit haben, die auch die Verwalter ausgeben bzw. verschicken.
Ausserdem............wie will ein nicht anwesender schon vorher abstimmen bzw. ankreuzen, denn es gibt zwar eine Tagesordnung, aber es gibt doch auch manchmal Themen unter verschiedenes, die dann auch abgestimmt werden. Oder.......nehmen wir mal an der nicht anwesende ist vorher dagegen, dann wird aber im Laufe der Versammlung eine -Regelung gefunden mit der alle leben können......wo dann auch der der schon NEIN angekreuzt hat, auch mit leben könnte.

Das sind die Gründe warum es so nicht erlaubt ist.
Ich Danke dir und damit hat sich das Thema für mich erledigt.. :)
Mit dieser Antwort kann ich Leben :-D und weiß das ich mir den Aufwand nun sparen kann...
muchas gracias
Lg.Brigitte >:d<
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