Modelo 902N
Verfasst: Do 16. Jul 2015, 10:37
Hat jemand Erfahrungen mit dem Formular 902 N?
Es handelt sich um ein Formular, einzureichen beim Katasteramt, in dem ein Architekt? bescheinigt, dass ein Bau durch bestimmte Maßnahmen (z.B. Anbauten, Modernisierungen oder einfach auch Fertigstellung) einer höheren Wert bekommen hat. Das muss nicht mit einzelnen Rechnungsposten belegt werden und hat auch nichts mit Gemeindebauordnungen zu tun- sondern ist ein rein fiskalischer Vorgang.
Warum um Himmels Willen sollte man so etwas tun: Seinen Eigenbesitz auf einen höheren Wert anzugleichen.
So wurde es mir erklärt:
Du erbst eine halbfertige Immobilie (im Katasterauszug steht auch deshalb auch ausdrücklich: unter Konstruktion) im Wert von 20.000 €.
Nachdem Du 5 Jahre später alles fertiggestellt hast incl. Fin de Obra und Erstbezugszertifikat willst Du diese Immobilie für 120.000€ verkaufen.
Wenn Du das einfach so machst, verlangt das Finanzamt für den "Wertzuwachs" von 100.000 € 20% Steuern, d.h. 20.000 €.
Wenn Du aber erst mal laut Modelo 902 N (das ich leider nicht ausreichend übersetzen kann) eine Wertsteigerung von 100.000 durch den Fertigbau gegenüber dem Rohbau erzielt hast, musst Du für diese Wertsteigerung nur 1,5% Steuern zahlen, also 1.500 € zuzüglich Honorar für den Architekten und Gebühr für einen Notar - nämlich angeblich muss das vor einem Notar geschehen.
Bei dem eigentlichen Verkauf bleibt dann kein versteuerbarer Gewinn übrig.
http://www.catastro.meh.es/pdf/902N.pdf
Ist jemand von Euch mit so etwas vertraut, hat es schon mal gemacht?
Edith sagte mir gerade, dass das Modelo 902N hier schon mal erwähnt wurde, allerdings mit der Zielsetzung, alles auf dem neuesten Stand zu haben (was für Spanier eher ungewöhnlich wäre). Unser oben angegebene Grund, einmal für die Fertigstellung ausgegebenes Geld nicht noch mal als "Gewinn" versteuern zu müssen, wurde nicht erwähnt.
Es handelt sich um ein Formular, einzureichen beim Katasteramt, in dem ein Architekt? bescheinigt, dass ein Bau durch bestimmte Maßnahmen (z.B. Anbauten, Modernisierungen oder einfach auch Fertigstellung) einer höheren Wert bekommen hat. Das muss nicht mit einzelnen Rechnungsposten belegt werden und hat auch nichts mit Gemeindebauordnungen zu tun- sondern ist ein rein fiskalischer Vorgang.
Warum um Himmels Willen sollte man so etwas tun: Seinen Eigenbesitz auf einen höheren Wert anzugleichen.
So wurde es mir erklärt:
Du erbst eine halbfertige Immobilie (im Katasterauszug steht auch deshalb auch ausdrücklich: unter Konstruktion) im Wert von 20.000 €.
Nachdem Du 5 Jahre später alles fertiggestellt hast incl. Fin de Obra und Erstbezugszertifikat willst Du diese Immobilie für 120.000€ verkaufen.
Wenn Du das einfach so machst, verlangt das Finanzamt für den "Wertzuwachs" von 100.000 € 20% Steuern, d.h. 20.000 €.
Wenn Du aber erst mal laut Modelo 902 N (das ich leider nicht ausreichend übersetzen kann) eine Wertsteigerung von 100.000 durch den Fertigbau gegenüber dem Rohbau erzielt hast, musst Du für diese Wertsteigerung nur 1,5% Steuern zahlen, also 1.500 € zuzüglich Honorar für den Architekten und Gebühr für einen Notar - nämlich angeblich muss das vor einem Notar geschehen.
Bei dem eigentlichen Verkauf bleibt dann kein versteuerbarer Gewinn übrig.
http://www.catastro.meh.es/pdf/902N.pdf
Ist jemand von Euch mit so etwas vertraut, hat es schon mal gemacht?
Edith sagte mir gerade, dass das Modelo 902N hier schon mal erwähnt wurde, allerdings mit der Zielsetzung, alles auf dem neuesten Stand zu haben (was für Spanier eher ungewöhnlich wäre). Unser oben angegebene Grund, einmal für die Fertigstellung ausgegebenes Geld nicht noch mal als "Gewinn" versteuern zu müssen, wurde nicht erwähnt.