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Reiserücktrittsversicherung
Verfasst: Di 1. Mär 2016, 14:58
von rainer
Für uns besteht eine Langzeit- Reiserücktrittsversicherung beim ADAC. Bei unserer nächsten Anreise ist aber unser (inzwischen

)16 jähriger Enkel dabei. Für den habe ich für ein paar Euro eine gesonderte Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen.
Dabei erzählt mir der Versicherungsmakler etwas mir bisher Unbekanntes, was ich auch kaum glauben kann:
Wenn mehrere Teilnehmer einer Reise auf gemeinsame (Flug- ) Rechnung unterwegs seien, würde es im Leistungsfall Probleme geben, da jede Versicherungen für die Erstattung stets Originalbelege verlangen würde und die ja dann nur einmal existitieren. Kann das denn sein?

Re: Reiserücktrittsversicherung
Verfasst: Di 1. Mär 2016, 15:38
von Cozumel
Was für Originalbelege meist Du. Flüge?
Re: Reiserücktrittsversicherung
Verfasst: Di 1. Mär 2016, 16:01
von girasol
Ich gehe mal davon aus, du meinst Belege bzw. Rechnung für den Flug. Ich weiß nicht, ob die Aussage des Versicherungsmaklers stimmt, er sollte es ja aber eigentlich wissen. Mein Mann und seine Surfkumpels buchen ihre Flüge auch immer gemeinsam, aber Reiserücktrittversicherungen je nach Bedarf, manche haben ja eh schon eine. Hast du die Rechnung in Papierform oder hast du sie per E-Mail erhalten? Im letzteren Fall wäre es ja dann eh egal, da gibt es ja quasi kein "Original", dann könntest du ja im Fall des Falles jeder Versicherung die Rechnung zukommen lassen.
Gruß
girasol
Re: Reiserücktrittsversicherung
Verfasst: Di 1. Mär 2016, 16:55
von sol
TIPP :
Du buchst für jeden einzeln !! >

Re: Reiserücktrittsversicherung
Verfasst: Di 1. Mär 2016, 17:19
von kuba
Tipp: Versicherungsmakler wechseln, denn das riecht sehr nach einem Verkauf einer unnötigen Zusatzversicherung. Reiserücktrittsversicherungen sind immer auf die jeweilige Person ausgestellt, egal wie und wo und womit etwas gebucht wird, ob einzeln, in der Gruppe oder wie auch immer.............
Re: Reiserücktrittsversicherung
Verfasst: Di 1. Mär 2016, 18:42
von balina
Schriftlich bei der Versicherung direkt anfragen, dann hat man es und kann ggf. vorlegen.
Re: Reiserücktrittsversicherung
Verfasst: Di 1. Mär 2016, 18:50
von rainer
Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass es rechtlich zulässig ist, sich seine Verpflichtungen nach internen Regeln zurechtzubiegen.
Du hast recht, und die Sache interessiert mich vom Grundsatz her so, dass ich die nun mal direkt anschreiben werde.
Re: Reiserücktrittsversicherung
Verfasst: Mi 2. Mär 2016, 09:22
von sol
-
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, Humor
und dass man sich durch kleine widrige Zufälle nicht niederschlagen lasse.
Adolph von Knigge (1752-96), dt. Schriftsteller
Re: Reiserücktrittsversicherung
Verfasst: Mi 2. Mär 2016, 12:28
von nixwielos
Das Erfordernis der Originalbelege gibt es bei vielen Versicherungsarten für den Schadesfall-Nachweis. Es soll verhinden, dass der selbe Schaden mehrfach (zB bei verschiedenen Versicherern) abgerechnet wird. Sind mehrere Geschädigte mit unterschiedlichen Versicherern beim selben Schadenereignis dabei, reicht normalerweise eben diese Erklärung. Bei besonders argwöhnischen Versicherern (eher die Ausnahme als die Regel) würde dann noch die Versicherung an Eides statt als letzter Ausweg bleiben.
Im Ergebnis kann bei solchen speziellen Fällen eine Regulierung zwar verzögert, nicht aber verweigert werden...
Re: Reiserücktrittsversicherung
Verfasst: Mi 2. Mär 2016, 15:04
von basi
Ist doch gut Juristen in unserer Mitte zu wissen, da wird man geholfen.
Danke Stefan