Suche Rechtsanwalt für Baurecht in Torrevieja

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Cozumel
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Re: Suche Rechtsanwalt für Baurecht in Torrevieja

Beitrag von Cozumel »

Dann fehlt gerade noch, dass nach der Enteignung das Grundstück nicht mehr gross genug ist und das Haus wieder abgrissen werden muss. ;)
Nein Spass beiseite, aber geplante Anbauten könnten aber dadurch unmöglich werden.
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Oliva B.
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Re: Suche Rechtsanwalt für Baurecht in Torrevieja

Beitrag von Oliva B. »

baufred hat geschrieben:... bin ebenfalls auf dieser Seite gelandet :d mit GOOGLE-Suche:
"sentencia (judicial) Valencia 1370/2000
... und nach einigen Infos, deren HP-Server nicht erreichbar waren, Suche mit:
"Núm. Exp. 1370/2000"
... bisher ohne Ergebnis und die ebenfalls gefundene HP von http://www.buholegal.com, die ebenfalls Verweise auf dieses Urteil enthält, ist entweder geschlossen oder im Moment nicht erreichbar ...

... bin dennoch gespannt, was der Anwalt meint ... :-? ... viel Erfolg :!:

@ baufred

Ist http://www.buholegal.com nicht eine Website aus Mexiko...? :-?
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Atze
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Re: Suche Rechtsanwalt für Baurecht in Torrevieja

Beitrag von Atze »

Oliva B. hat geschrieben:.... Für die nachträgliche Anlage von Gehwegen ist heute oftmals kein Platz mehr, da die Grundstücke bis an die Fahrbahn heranreichen. Also machen die ayuntamientos bei baulichen Veränderungen oder Neubauten den Eigentümern zur Auflage, an ihren Grundstücksgrenzen, die zur Straße liegen, die Breite eines Bürgersteiges vom eigenen Grund abzugeben (Enteignung). Dazu gehört es auch, dass Mauern zurück versetzt werden.

Grundlage ist wohl das viel diskutierte Gesetz LUV.
Danke, Oliva für diesen Hinweis und auch an die Anderen für ihre Beiträge....
Das mit dem LUV hatte ich schon gelesen und ich weiß auch, dass in Spanien (noch?) härtere Enteignungsmöglichkeiten bestehen wie anderswo.
Nur (und das versuche ich manchen Spanien"spezialisten" klar zu machen): Dazu muss ein Erschließungsplan (plan de actuación integrada – PAI) vorliegen, der von einer öffentlichen Körperschaft genehmigt wird, samt rechtlichen Hinweisen.
Das ist hier nicht der Fall. Da die Häuser an dieser Straße z.T. zu den ältesten weit und breit gehören (die der Familie gehörenden "Vorgängerbungalows" waren seit 1960 die allerersten, seitdem steht auch diese Mauer) hatte man
dazu auch reichlich Zeit. Das ist aber selbst bei dem Neubauantrag nicht geschehen.
Zuletzt ist (wegen des Straßengefälles aufwändig) ein großes elektrisches Schiebetor eingebaut worden, das wg. seiner speziellen Anpassung sich nicht einfach verschieben lässt.
Trotzdem wäre natürlich eine Teilenteignung auf dem gesetzlichen Weg möglich -
aber nicht so einfach als beiläufige aber zwingende Bedingung zur Gewährung einer "Erstbezugslizenz" - Sozusagen durch die kalte Küche...
Und genau das sagt imho das erwähnte Urteil des Gerichtes aus: Dass nämlich für diese Lizenz nur Dinge zu beachten sind, die a) Die Bewohnbarkeit des Neubaus betreffen,
b) die Übereinstimmung mit den eingereichten (ggfls. modifizierten) Plänen.

Ein "Kuhhandel": Lizenz gegen Abtretung ist demnach illegal - zumal es, da ohne rechtliche Hinweise, hernach irgendwie "freiwillig" aussieht.
LG Atze
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baufred
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Re: Suche Rechtsanwalt für Baurecht in Torrevieja

Beitrag von baufred »

Oliva B. hat geschrieben:@ baufred
Ist http://www.buholegal.com nicht eine Website aus Mexiko...? :-?
... korrekt :idea: , nachdem die Seite jetzt wieder aktiv ist: zufälligerweise gab's auch in Mexiko das gleiche Aktenzeichen :-o ...
... ergo: todo al revés ... :d
Saludos -- baufred --
sol
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Re: Suche Rechtsanwalt für Baurecht in Torrevieja

Beitrag von sol »

Na, Atze

haste jemanden gefunden ????
Gruss Wolfgang
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Atze
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Re: Suche Rechtsanwalt für Baurecht in Torrevieja

Beitrag von Atze »

sol hat geschrieben:Na, Atze

haste jemanden gefunden ????
Werde nach Rücksprache mit verschiedenen "Rechtskundigen" wohl eher nicht klagen.
Das Ayuntiamento bzw. die div. Angestellten geben zwar durch die Blume zu, dass wir prinzipiell im Recht sind und die Bewohnbarkeitsbescheinigung aber auch rein gar nichts mit der gewünschten (aber faktisch sinnlosen) Bürgersteigsanlage zu tun hat, dass aber eine Klage z.B. in dem geschilderten Fall 5 Jahre bis zur Entscheidung dauerte.
Da ich auch nicht weiß, wie hier Dienstaufsichtsbeschwerden laufen und da wir zu den Baukosten sowieso herangezogen werden würden, werden wir wohl diesem illegalem Kuhhandel zustimmen müssen.
Ist im Prinzip nicht anders als früher die Überreichung von "Fakelakis" - nur dass die Bereicherung diesmal dem Ego der Beamten dient.
Bürgernähe sieht anders aus
LG Atze
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Re: Suche Rechtsanwalt für Baurecht in Torrevieja

Beitrag von HermanG »

Mir fällt immer wieder die Rechtsunsicherheit in Spanien auf: kürzlich berichtete irgendein Fersehprogramm über neuerdings illegale 300 (oder so) Reihenhäuser in Tolede, oder das berühmte halbfertige Hotel an der Küste e.t.c..
Für mich gleitet Spanien immer mehr auf das Niveau einer Bananenrepublik ab, siehe auch die tausende(!!!) hängigen Korruptionsfälle oder die gelöschten Fahrtenschreiberdaten der U-Bahn in Valencia, was erst jetzt bekannt wurde.
Ich hoffe für mich persönlich, nie mit der spanischen Justiz in Berührung zu kommen.

Hermann
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chris
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Re: Suche Rechtsanwalt für Baurecht in Torrevieja

Beitrag von chris »

Hast Du schonmal den Plan General PG/PGOU oder den Plan Parcial PP Deiner Urbanización konsultiert?
Darin sind die "neuen" Straßenbreiten angegeben, bei jeglicher Obra Mayor muss diese in den meisten Gemeinden zwingend hergestellt werden, durch Abtretung am eigenen Grundstück. Bei einer neuen Cédula de Habitabilidad oder Licencia de Ocupación scheint das in Eurem Fall auch angewendet zu werden. Ist das Gebäude neu, oder warum kann das nicht als Segunda Ocupación gehandhabt werden?
Es ist nicht nur das Abreißen der Mauer und die Enteignung, sondern in aller Regel musst Du auch die Notarkosten und die Kosten für die Änderung im Grundbuchamt tragen und dann einen Bürgersteig auf Deine Kosten nach den Vorgaben der Gemeinde bauen und der Stadt dann schenken. Der neue Grenzverlauf wird von der Gemeinde in aller Regel mit den offiziellen Alineaciones y Rasantes festgelegt.
Protest hilft da nichts, wenn es nicht bis zu einem europäischen Gerichtshof gehen soll, aber Du kannst Dich natürlich sicherheitshalber mit einem Anwalt beraten.
http://www.rae-weischner.de/
Saludos,
Chris
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Re: Suche Rechtsanwalt für Baurecht in Torrevieja

Beitrag von Atze »

Wie schon erwähnt, hätte die Abtretung natürlich für die damalige Genehmigung zum Neubau zur Auflage gemacht werden können. - Wurde sie aber nicht.
Auch wurden die Baufluchtlinien damals voll ausgeschöpft, so dass bei einer Zurücksetzung der 50 Jahre alten Mauer diese dann unterschritten werden würden.
Und wie in dem angeführten Urteil erwähnt, darf die Licencia für die Primera Occupation nicht von Dingen abhängig gemacht werden, die die eigentliche "Bewohnbarkeit" nicht betreffen.
"Fin de obra" war schon 2005. Aus Gründen einer langandauernden Krankheit, Todesfall und dann schließlich Erbschaft nach dem ursprünglichen Bauherrn hat die Sache so lange gedauert.
Die benachbarten älteren Häuser weisen übrigens auch keinen Bürgersteig auf. Dass damit kein Recht unsererseits begründet wird, ist allerdings klar.

Aber vielen Dank für den Hinweis auf den Rechtsanwalt.
LG Atze
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Re: Suche Rechtsanwalt für Baurecht in Torrevieja

Beitrag von Cozumel »

chris hat geschrieben:Hast Du schonmal den Plan General PG/PGOU oder den Plan Parcial PP Deiner Urbanización konsultiert?
Darin sind die "neuen" Straßenbreiten angegeben, bei jeglicher Obra Mayor muss diese in den meisten Gemeinden zwingend hergestellt werden, durch Abtretung am eigenen Grundstück. Bei einer neuen Cédula de Habitabilidad oder Licencia de Ocupación scheint das in Eurem Fall auch angewendet zu werden. Ist das Gebäude neu, oder warum kann das nicht als Segunda Ocupación gehandhabt werden?
Es ist nicht nur das Abreißen der Mauer und die Enteignung, sondern in aller Regel musst Du auch die Notarkosten und die Kosten für die Änderung im Grundbuchamt tragen und dann einen Bürgersteig auf Deine Kosten nach den Vorgaben der Gemeinde bauen und der Stadt dann schenken. Der neue Grenzverlauf wird von der Gemeinde in aller Regel mit den offiziellen Alineaciones y Rasantes festgelegt.
Protest hilft da nichts, wenn es nicht bis zu einem europäischen Gerichtshof gehen soll, aber Du kannst Dich natürlich sicherheitshalber mit einem Anwalt beraten.
http://www.rae-weischner.de/

Manchmal bin ich schlicht fassungslos, über den Eingriff der spanischen Behörden in das Eingentumsrecht der Bürger.

Ich finde, dass muss doch jedem klar sein, dass das die meisten Leute garnicht bezahlen können. Das werden doch Menschen in den Ruin getrieben mit diesen Gesetzen.
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