
Nein Spass beiseite, aber geplante Anbauten könnten aber dadurch unmöglich werden.
baufred hat geschrieben:... bin ebenfalls auf dieser Seite gelandetmit GOOGLE-Suche:
"sentencia (judicial) Valencia 1370/2000
... und nach einigen Infos, deren HP-Server nicht erreichbar waren, Suche mit:
"Núm. Exp. 1370/2000"
... bisher ohne Ergebnis und die ebenfalls gefundene HP von http://www.buholegal.com, die ebenfalls Verweise auf dieses Urteil enthält, ist entweder geschlossen oder im Moment nicht erreichbar ...
... bin dennoch gespannt, was der Anwalt meint ...... viel Erfolg
Danke, Oliva für diesen Hinweis und auch an die Anderen für ihre Beiträge....Oliva B. hat geschrieben:.... Für die nachträgliche Anlage von Gehwegen ist heute oftmals kein Platz mehr, da die Grundstücke bis an die Fahrbahn heranreichen. Also machen die ayuntamientos bei baulichen Veränderungen oder Neubauten den Eigentümern zur Auflage, an ihren Grundstücksgrenzen, die zur Straße liegen, die Breite eines Bürgersteiges vom eigenen Grund abzugeben (Enteignung). Dazu gehört es auch, dass Mauern zurück versetzt werden.
Grundlage ist wohl das viel diskutierte Gesetz LUV.
... korrekt
Werde nach Rücksprache mit verschiedenen "Rechtskundigen" wohl eher nicht klagen.sol hat geschrieben:Na, Atze
haste jemanden gefunden ????
chris hat geschrieben:Hast Du schonmal den Plan General PG/PGOU oder den Plan Parcial PP Deiner Urbanización konsultiert?
Darin sind die "neuen" Straßenbreiten angegeben, bei jeglicher Obra Mayor muss diese in den meisten Gemeinden zwingend hergestellt werden, durch Abtretung am eigenen Grundstück. Bei einer neuen Cédula de Habitabilidad oder Licencia de Ocupación scheint das in Eurem Fall auch angewendet zu werden. Ist das Gebäude neu, oder warum kann das nicht als Segunda Ocupación gehandhabt werden?
Es ist nicht nur das Abreißen der Mauer und die Enteignung, sondern in aller Regel musst Du auch die Notarkosten und die Kosten für die Änderung im Grundbuchamt tragen und dann einen Bürgersteig auf Deine Kosten nach den Vorgaben der Gemeinde bauen und der Stadt dann schenken. Der neue Grenzverlauf wird von der Gemeinde in aller Regel mit den offiziellen Alineaciones y Rasantes festgelegt.
Protest hilft da nichts, wenn es nicht bis zu einem europäischen Gerichtshof gehen soll, aber Du kannst Dich natürlich sicherheitshalber mit einem Anwalt beraten.
http://www.rae-weischner.de/