
es würde mich wahnsinnig Interessieren,welche Regeln ,, Punkt Urlaubsvermietung & Regelverstöße ,, ihr in eurer Gemeinrecht aufgestellt und beschlossen habt..
Bei Regelverstöße in der Gemeinschaft ,ist der Präsident ,,laut Beschuss ,, beauftragt nach
dreimaliger Verwarnung,vom Hausrecht Gebrauch zu machen und ein Poolverbot, auszusprechen zu dürfrn..
Beispiel: 1
Urlauber eines Mietobjektes,benehmen sich unmöglich im/am Pool und nehmen keine Rücksicht auf andere..
1 Verwarnung :der Präsident gibt eine mündliche Verwarnung raus..
2 Verwarnung :der Eigentümer wird schriftlich über das Fehlverhalten seiner Gäste informiert..
3 Verwarnung :der Präsident macht von seinem Hausrecht gebraucht und spricht ein Poolverbot aus..
Nun kommt meine wichtigste Frage und wie geht ihr damit um..

Beispiel: 2
Schuldner in der Gemeinschaftsanlage, welche aber witzigerweise ihr Eigentum an Touristen vermieten. (Lizenz vorhanden)
Unsere Regeln besagen;
Wenn der Eigentümer das Quartal nicht zum angemessenen Zeitpunkt gezahlt hat ,ist der Präsident im Namen der Gemeinschaft berechtigt und verpflichtet , den Urlaubern schriftlich ein Pool Verbot zu erteilen,bis der offene Betrag auf das Gemeinschaftskonto eingegangen ist.
Ich bin der Meinung ,das die Gemeinschaftsanlage nicht zur privaten Vermietung gehört,aber genutzt werden kann,da ja auch die Gemeinschaftskosten vom Eigentümer mit getragen werden. Aber wenn die Gemeinschaftsbeträge nicht gezahlt werden,sollten die anderen Gemeinschaftseigentümer doch das recht haben,dem Schuldner oder dessen Urlauber bis zur Zahlung oder Eingang des Betragens auf das Gemeinschaftskonto ,die Nutzung und Zugang zum
Gemeinschaftspool verbieten.....

PS: ich weiß,die Urlauber können diesbezüglich nichts dafür (tut mir auch leid)und es ist auch ungerecht ihnen gegenüber, aber wie kann man sonst an die Schuldner ran kommen,wenn man keine Forderungen aufstellt..

Ich möchte hier keine Diskussion anzetteln,sonder nur hören ob ihr (als Präsident/in) auch so handeln würdet und ob eure Gemeinschaftsordnung solche Bestimmungen hergibt..

Ganz lieben Dank,und eine frohe besinnliche Weihnachtszeit..
