Regelverstöße in der Gemeinschaftsanlage

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Fussel
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Regelverstöße in der Gemeinschaftsanlage

Beitrag von Fussel »

Hallo zusammen, :-D
es würde mich wahnsinnig Interessieren,welche Regeln ,, Punkt Urlaubsvermietung & Regelverstöße ,, ihr in eurer Gemeinrecht aufgestellt und beschlossen habt..
Bei Regelverstöße in der Gemeinschaft ,ist der Präsident ,,laut Beschuss ,, beauftragt nach
dreimaliger Verwarnung,vom Hausrecht Gebrauch zu machen und ein Poolverbot, auszusprechen zu dürfrn..
Beispiel: 1
Urlauber eines Mietobjektes,benehmen sich unmöglich im/am Pool und nehmen keine Rücksicht auf andere..

1 Verwarnung :der Präsident gibt eine mündliche Verwarnung raus..
2 Verwarnung :der Eigentümer wird schriftlich über das Fehlverhalten seiner Gäste informiert..
3 Verwarnung :der Präsident macht von seinem Hausrecht gebraucht und spricht ein Poolverbot aus..

Nun kommt meine wichtigste Frage und wie geht ihr damit um.. :-?
Beispiel: 2
Schuldner in der Gemeinschaftsanlage, welche aber witzigerweise ihr Eigentum an Touristen vermieten. (Lizenz vorhanden)

Unsere Regeln besagen;
Wenn der Eigentümer das Quartal nicht zum angemessenen Zeitpunkt gezahlt hat ,ist der Präsident im Namen der Gemeinschaft berechtigt und verpflichtet , den Urlaubern schriftlich ein Pool Verbot zu erteilen,bis der offene Betrag auf das Gemeinschaftskonto eingegangen ist.
Ich bin der Meinung ,das die Gemeinschaftsanlage nicht zur privaten Vermietung gehört,aber genutzt werden kann,da ja auch die Gemeinschaftskosten vom Eigentümer mit getragen werden. Aber wenn die Gemeinschaftsbeträge nicht gezahlt werden,sollten die anderen Gemeinschaftseigentümer doch das recht haben,dem Schuldner oder dessen Urlauber bis zur Zahlung oder Eingang des Betragens auf das Gemeinschaftskonto ,die Nutzung und Zugang zum
Gemeinschaftspool verbieten.....
:sad:
PS: ich weiß,die Urlauber können diesbezüglich nichts dafür (tut mir auch leid)und es ist auch ungerecht ihnen gegenüber, aber wie kann man sonst an die Schuldner ran kommen,wenn man keine Forderungen aufstellt..
;;)
Ich möchte hier keine Diskussion anzetteln,sonder nur hören ob ihr (als Präsident/in) auch so handeln würdet und ob eure Gemeinschaftsordnung solche Bestimmungen hergibt.. ;;)

Ganz lieben Dank,und eine frohe besinnliche Weihnachtszeit.. >:d<
schmiker
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Re: Regelverstöße in der Gemeinschaftsanlage

Beitrag von schmiker »

Hallo Fussel, ich schätze dieses Problem gibt es in einigen Gemeinschaften. Unsere Administration greift da meiner Ansicht nach gut durch.
Erstens hängt bei uns bei den Gemeinschaftsbriefkasten immer eine Liste aller Schuldner mit Namen und Anschrift aus.
Zweitens wird in allen Rundschreiben der Administration diese Liste versand.
Drittens haben wir vor knapp zwei Jahren an unserer Poollandschaft ein elektronisches Tor installieren lassen. Jeder Eigentümer hat seinen spezifischen Code. Sollte ein Eigentümer seine Gemeinschaftsgebühren nicht zahlen, wird sein Poolcode deaktiviert und er kann den Pool nicht mehr nutzen.
Gruß Kerstin
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Hessebub
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Re: Regelverstöße in der Gemeinschaftsanlage

Beitrag von Hessebub »

Dieses Problem gibt es auch in unserer Anlage, leider. Das mit dem elektronischen Tor ist eine gute Idee.
So übt man wesentlich mehr Druck auf säumige Zahler aus.
Besser haben und nicht brauchen, als brauchen und nicht haben :mrgreen:

LG Wolfgang
Miesepeter
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Re: Regelverstöße in der Gemeinschaftsanlage

Beitrag von Miesepeter »

Die Satzungen, Vereinbarungen, Regelungen usw. einer Eigentümergemeinschaft sind lediglich als eine Art Verhaltenskodex auszulegen, verbindlich ist allein das "Ley de la Propiedad Horizontal", in dem alle Rechte und Pflichten der Eigentümer festgelegt sind. Auch welche Mittel in Sachen überfällige Gemeinschaftskostenbeiträge zur Verfügung stehen. Eine Einschränkung/Nutzung der Gemeinschaftsanlagen allgemein (dazu gehören auch das Schwimmbecken und das Einfahrtstor) ist nicht durchsetzbar. Es bleibt einzig und allein der Weg der gerichtlichen (bechleunigten) Zwangsvollstreckung. Außenstände bewirken weiterhin die Entziehung des Stimmrechtes in den Gemeinschaftsangelegeneheiten. Die von schmiker dargestellte Vorgehensweise ist juristisch gelinde gesagt bedenklich um nicht zu sagen gesetzeswidrig und erfüllt aus meiner Sicht den Straftatbestand der Nötigung. Ich würde mich folglich umgehend von der Vorgehensweise der Verwaltung distanzieren um mgl. Schadenersatzforderungen an die Gemeinschaft (die haftet nämlich) vorzubeugen.
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Hessebub
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Re: Regelverstöße in der Gemeinschaftsanlage

Beitrag von Hessebub »

Interessante Info, danke.
Trotzdem müsste der säumige Eigentümer ja erstmal einen Anwalt einschalten um seine Rechte durchzusetzen.
Und das bedarf ja wohl einiges an Zeit, Aufwand und Kosten. Da wäre ja die Zahlung der Gemeinschaftskosten wohl das kleinere Übel.
Von daher, schätze ich mal, hat bzw. hätte ein elektronisches Tor, dass dann für Mieter gesperrt ist, schon eine gewisse Wirkung.
Mir ist es im Grunde egal solange es sich um einzelne Eigentümer handelt. Ufern die Zahlungen natürlich aus, muss gehandelt werden!
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LG Wolfgang
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Re: Regelverstöße in der Gemeinschaftsanlage

Beitrag von Miesepeter »

Kleiner Irrtum, der Säumige ist (leider) im Vorteil, er benötigt keinen Anwalt und kann einen Beschluß des "Juzgado de Guardia" (vglw. Schnellgericht) zur sofortigen "Beseitigung" der Behinderung(en), notfalls mit Polizeigewalt, erwirken. Es geht hier um Nötigung (Straftat), während die ausstehenden Forderungen auf dem Zivilweg geltend gemacht werden müssen. Der säumige "Geschädigte" kann außerdem Schadenersatzforderungen geltend machen, denn es wurde unberechtigt auf sein Eigentum zugegriffen - er ist nämlich anteiliger Eigentümer an den ihm vorenthaltenen Sachen.
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Hessebub
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Re: Regelverstöße in der Gemeinschaftsanlage

Beitrag von Hessebub »

Nochmal danke auch für diese Info :lol:
Also wie im wahren Leben, der geschädigte ist so gut wie immer der dumme :mrgreen:
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LG Wolfgang
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Re: Regelverstöße in der Gemeinschaftsanlage

Beitrag von basi »

Jetzt mal ausserhalb der offiziellen spanischen Gesetzgebung oder Rechtsprechung.
Wenn ein Hausbesetzer nicht innerhalb von 72 Stunden angezeigt wird muss dieser in einem langwierigen Prozess herausgeklagt werden.
Wenn ein Eigentümer seine Gemeinschaftskosten nicht bezahlt hat er das sofortige Recht dies einzuklagen und Schadenersatz zu fordern ?
Wie sieht das aus , wenn in der Gemeinschaftsordnung festgelegt ist, die Nutzung der Gemeinschaftseinrichtung ist nur erlaubt, wenn die Gemeinschaftskosten bezahlt sind?

Ich denke hier treffen Theorie und Praxis des spanischen Rechts aufeinander.

Ich stelle mir den Beamten der Guardia Civil (oder wer auch immer zuständig sein soll) vor, der hier vollstrecken soll, aber zuerst in der nächsten Bar seinen Cafe trinken muss und danach die angegebene Adresse absolut nicht finden kann. :lol: :lol: :lol:
ich verspreche nichts, und das halte ich auch
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Re: Regelverstöße in der Gemeinschaftsanlage

Beitrag von Miesepeter »

Zugegebenerweise ist es für jeden Außenstehenden schwer, sich nicht nur mit den span. Gesetzen sondern auch mit der Rechtsauffassung und dem Gerichtswesen vertraut zu machen. Ohne diese Kenntnisse ist es aber unmöglich, bei Problemen, die nun mal nicht ausbleiben, die eigenen und fremden Möglichkeiten zu erkennen ud eine Lösung anzustreben. Alles andere wie Vermutunge, Vergleiche, Unterstellungen usw. führen zu nichts ud sind eher hinderlich bzw. irreführend. Jeder kann glauben und denken was er will, aber damit löst man keine Probleme.
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nurgis
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Re: Regelverstöße in der Gemeinschaftsanlage

Beitrag von nurgis »

Derartige Probleme und ständige Streitpunkte brachten uns damals dazu in ein Haus ohne Gemeinschaftsverwaltung zu wechseln. Uns gingen die ewigen Streitpunkte und Verordnungen für alles und nichts dermaßen auf den Nerv. Die kurzen Zeiten , die wir hier verbringen konnten, waren uns dafür zu schade.
In solchen "regierten " Häuser-/Wohnungs-Zusammenschließungen gibt es fast immer Probleme, die dann auch oft vor Gericht enden.
Der Hund ist Dir im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Winde.
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