Wertzuwachssteuer (Impuesto sobre el valor de los terrenos)
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Wertzuwachssteuer (Impuesto sobre el valor de los terrenos)
Wie heute in den Medien verlautet hat das Verfassungsgericht die bisher von den Gemeinden erhobene Wertzuwachssteuer (Impuesto sobre el valor de los terrenos) für unzulässig erklärt, nachdem die Regierung einer entsprechenden Rüge aus dem Jahre 2017 bisher nicht nachgekommen ist. Wer also in den letzten 4 Jahren diese Steuer entrichtet hat, kann die Rückzahlung des Betrages einfordern, wozu ein formloser Antrag genügt, dem ggf. Kopien der entsprechenden Nachweise über die erfolgte Zahlung beizufügen sind . Sollte auf diesen in den 6 auf die Eingabe folgenden Monaten keinerlei Reaktion folgen, gilt er als abgelehnt. In diesem Fall wäre der nächste Schritt eine Anrufung des (kostenlosen) Tribunal Economico Admisnistrativo, wozu ein Rechtsanwalt oder Prozessvertreter nicht unbedingt notwendig und auch nicht vorgeschrieben ist. Der Nachweis der erhobenen und gezahlten Steuer ist in der notariellen Urkunde festgeschrieben und damit unanfechtbar. Wer mehr wissen will bitte per PN.
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- Atze
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Re: Wertzuwachssteuer (Impuesto sobre el valor de los terrenos)
Und wenn jetzt gerade eine Schenkung an ein Kind ansteht?
Nicht zahlen bzw. herauszögern? Man hat ja zur Zahlung nach dem Übertrag 30 Tage Zeit.
Nicht zahlen bzw. herauszögern? Man hat ja zur Zahlung nach dem Übertrag 30 Tage Zeit.
LG Atze
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Re: Wertzuwachssteuer (Impuesto sobre el valor de los terrenos)
Ja, wenn das alte WENN nicht wär....Für mich ist die Sache sonnenklar: für den Grundbucheintrag ist ein Nachweis der Zahlung dieser Abgabe in der Schenkungsurkunde nicht mehr erforderlich. Um ganz sicher zu gehen empfehle ich Dir die Lektüre des Urteils, sowie auch die des Art. 625 ff. des Código Civil (vglw. BGB) bzgl. Schenkungen an Minderjährige.
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Re: Wertzuwachssteuer (Impuesto sobre el valor de los terrenos)
Hast Du Infos, ob das Tribunal Economico Admisnistrativo sehr bürgerfreundlich diverse Angelegenheiten (steuerlicher Art) bearbeitet?Miesepeter hat geschrieben: ↑Di 26. Okt 2021, 20:29 ... In diesem Fall wäre der nächste Schritt eine Anrufung des (kostenlosen) Tribunal Economico Admisnistrativo, wozu ein Rechtsanwalt oder Prozessvertreter nicht unbedingt notwendig und auch nicht vorgeschrieben ist...
Oder sind solche Eingaben meist zwecklos?
Gruß Josefine 

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Re: Wertzuwachssteuer (Impuesto sobre el valor de los terrenos)
@josefine: habe Dir per PN geantwortet.
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