Neues Gesetz zur Beschleunigung der Räumung von Hausbesetzern in Spanien

Grundstücksrecht, Versicherungen, Schäden am Gebäude usw.
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BeJo
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Re: Neues Gesetz zur Beschleunigung der Räumung von Hausbesetzern in Spanien

Beitrag von BeJo »

ich kenne nur diese Quelle:
Costa-Brava-Servic.es Empuriabrava
·
Hier einmal eine GANZ WICHTIGE INFORMATION, zum Thema HAUSBESETZUNGEN !!!!

Bei einem Gespraech, mit einem befreundeten POLIZISTEN, wurde ich auf einige "DETAILS" aufmerksam gemacht, welche, im Falle einer Hausbesetzung, mehr als HILFREICH sein koennen !
Diese "DETAILS" sind weithin UNBEKANNT, auch unter Spaniern !
Grundsaetzlich, schuetzt am besten eine Alarmanlage, vor Hausbesetzungen !
ABER, einige DETAILS, welche ein Immobilienbesitzer IMMER " vorbereitet" haben sollte, sorgen dafuer, dass OKUPAS, im Falle eines Falles, SOFORT vor die Tuer gesetzt werden, und diese dann auch noch (erheblich) Strafrechtlich belangt werden koennen !
1. Fall : Keine Alarmanlage ( oder sogar mit,...), aber das Objekt ist vollkommen "unpersoenlich", als (Ferien-)Vermietobjekt eingerichtet ( oder sogar LEER). Der Eigentuemer nutzt die Immobilie nicht selbst, sondern "nur" als "Anlageobjekt", zur Ferienvermietung: Okupas drinn -> schwer wieder raus zu bekommen. Personalien werden von der Polizei aufgenommen, aber "nur" bei " gewaltsamen Eindringen" ( nachweislich), werden die Leute (vielleicht)" entfernt ".
2. Fall: Wie OBEN (Fall 1) beschrieben, der Eigentuemer nutzt das Objekt aber auch selbst ( ist moebliert), und ( NUN GAAAAANZ WICHTIG !!!!) es befinden sich PERSOENLICHE GEGENSTAENDE des Eigentuemers, im Objekt ( Nachweisslich ( in einem abgeschlosssenen Schrank ( Fotos von machen...), zum Beispiel) -> PERSOENLICHE WAESCHE, Anziehsachen, Toilettenartikel ( Zahnbuerste, etc)), PRIVATE FOTOS ( kleines Fotoalbum...) ), DANN (!!!) handelt es sich im einen " PRIVATEN LEBENSMITTELPUNKT", des EIGENTUEMERS!
DIES AUCH wenn dieser, nur "einmal im Jahr", fuer ein WE, anwesend ist ( Privatsphaere !!!).
Dann kann noch "ein Nachbar bezeugen", dass der Eigentuemer, "ab und an", in seinem Eigentum LEBT ( privat),....DANN ist, bei einer Hausbesetzung ( ACHTUNG NUN KOMMT DER SCHLUESSELSATZ !!!) die PRIVATSPAERE des Eigentuemers VERLETZT worden ( Schutz der Wohnung) !
In diesem Falle, hat der "Eindringling"(Okupa), ein ERHEBLICH SCHWERERES Verbrechen begangen, wie "nur die Hausbesetzung" ( "Ordnungswiedrigkeit" ) !!!
Die Polizei wird den/die Eindringling(e), sofort VERHAFTEN und aus dem Haus schaffen, einknasten und es liegt eine schwere Straftat vor !
Soll heissen: kann ein Immobilieneigentuemer NACHWEISEN ( persoenliche Dinge im Haus ( Kleidung, Zahnbuerste, Persoenliche Fotos, etc ), dass es sich bei dem Objekt, um einen PERSOENLICHEN LEBENSMITTELPUNKT ( auch Ferienwohnung, auch nur ein WE im Jahr genutzt,...) handelt, DANN, kann und muss die Polizei, die OKUPAS , SOFORT aus der Immobilie schaffen !
Also, ein paar "alte Klamotten", Unterwaesche (!!!) und alte Zahnbuerste UND ein altes Fotoalbum von der Familie, in einem verschlossenen Schrank ( dokumentarisch fotografiert,...zur Sicherheit), UND ( nicht oder!) ein Nachbar/ Hausverwalter, der "bezeugen kann", dass man das Objekt auch PRIVAT NUTZT, ALS LEBENSMITTELPUNKT, sorgt dafuer, dass im Falle einer Besetzung, die OKUPAS, DOCH , SOFORT VON DER POLIZEI GERAEUMT UND VERHAFTET WERDEN KOENNEN !
Solch KLEINE DETAILS, machen in solch einem Falle, wohl einen RIESEN UNTERSCHIED !!!
Also, IMMER, irgendwo, nachweislich, persoenliche Gegenstaende, im Objekt lassen/deponieren. Eine Hausverwaltung/ Nachbarn haben, die "mit bekommen", dass man dort auch "wohnt" ( nein, man braucht in diesem Falle, keine RESIDENCIA oder Empadronamiento!!!), und man kann OKUPAS, im "Falle des Falles", auch SOFORT, aus dem Objekt RAUS bekommen !
Weiteres Detail: Wenn man die Besetzung NICHT MITBEKOMMT, geht dies in solch einem Falle, auch noch nach TAGEN / WOCHEN !!!! ( daher die Beweisfotos, der Sachen im Haus !)
Wie ich denke, etwa "kompliziert", aber eine Megawichtige Info, fuer ALLE IMMOBILIENBESITZER, damit man, im Falle des Falle, die OKUPAS auch so schnell wie nur irgend moeglich, wieder aus "der Huette" raus bekommt ( und diese dann auch erst einmal EINGEKNASTET WERDEN KOENNEN !)
Noch einmal : Ein " Simpler Einbruch", verletzt auch die Privatrechte, ist aber letztendlich, ein Eigentumsdelikt !
Wenn nun jemand , aber versucht, in "Deiner Imtimsphaere" zu leben ( Deine BEWOHNTE Whg), dann handelt es sich um ein ERHEBLICH SCHWERERES DELIKT ( Okupacion von "leerer "Whg = "Ordnungswiedrigkeit!" )!!!
Auf dieses, kleine, aber FEINE DETAIL, kann es ankommen.
Gruss, vom Costa-Brava-Servic.es Team
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Josefine
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Re: Neues Gesetz zur Beschleunigung der Räumung von Hausbesetzern in Spanien

Beitrag von Josefine »

Hier ist auch ein Link, der die Unterschiede beschreibt bezüglich, ob Dauerwohnsitz oder nur Ferienwohnsitz (also Zweithaus bzw. Zweitwohnung). Man kann es ja in deutscher Sprache einstellen:

https://www.inmobiliariaguadalquivir.co ... -habitual/

Es wäre auch schlimm, wenn man plötzlich auf Grund einer Hausbesetzung obdachlos wird, nur weil man gewagt hat, mal für 2-3 Wochen in Urlaub zu fahren. ;-)
Gruß Josefine :)
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