Neue Gesetzgebung zur touristischen Vermietung in der Communidad Valencia

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chris
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Re: Neue Gesetzgebung zur touristischen Vermietung in der Communidad Valencia

Beitrag von chris »

Florecilla hat geschrieben: Do 17. Jul 2025, 16:03
Beefeater hat geschrieben: Do 17. Jul 2025, 15:46 Aber die Kinder meiner Freundin waren schon 2 oder 3 mal hier. Meist 5 Tage oder 1 Woche .. also 7 Tage.
Das ist ja keine Vermietung, sondern Besuch - zumindest den musste man bisher nicht angeben bzw. bei der Policia melden
Wenn der Besuch länger als drei Monate bleibt, dann eventuell schon, oder täusche ich mich?
Ist zwar bei Beefeater nicht der Fall, aber um das Thema zu komplettieren wäre es ein interessanter Aspekt ab welcher Aufenthaltsdauer auch nicht zahlende Gäste in privaten Unterkünften mit der lokalen Administration in Kontakt treten müssen.

Anekdote: Bei so etwas mussich immer an Wallace und Gromit denken, die Technohose, und dort der Pinguin als Untermieter, und in dem Kontext der Trinkspruch: "Auf unseren zahlenden Gast". Wenn man ungewünschten Besuch loswerden will, ist solch eine Aussage bei jedem vernichteten Glas Alkohol sicherlich auch ein guter Wink mit dem Zaunpfahl.
Saludos,
Chris
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Beefeater
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Re: Neue Gesetzgebung zur touristischen Vermietung in der Communidad Valencia

Beitrag von Beefeater »

Wenn man den Gedanken dann noch weiter spinnt ...
dann kommt man ja auch in den Bereich eines Dauergastes.

Meine Freundin z.B ist so ein Dauergast bzw. Dauer Besucherin bei mir. Das sind auch mal 4 oder 5 Monate am Stück.
Sie hat von Anfang an eine NIE und ein spanisches Konto. Nun beantragen wir noch das Empadronamiento für sie.
Sie ist nun Rentnerin und die deutsche Krankenkasse hat das - quasi - verlangt.

Und eigentlich muß die Pflicht der Anmeldung von Gästen ja auch solche Fälle betreffen... Also Lebenspartner auf Dauerbesuch.

Hat jemand verstanden worum es dabei letztlich genau geht? Also die Anmeldung von Gästen innerhalb von 24h.
Will man primär "illegale Vermietungen" verhindern oder illegale Einwanderung?
(Als Beispiel der "Mafiaboss aus Rumänien", der in Spanien illegal untertaucht)

Ich war 2009 zuletzt in den USA. Dort war man ja seit 9/11 schon ziemlich streng bei der Einreise.
Ich weiß nicht, wie streng die heute sind.
Aber beim Kurzeit 90 Tage max Visa und der Immigration reichte es damals immer, nur die Adresse der 1. Nacht anzugeben.
Z.B. Holiday Inn Miami. Wo man danach die nächsten Wochen hinfuhr, war denen egal.
Daß Spanien gefühlt noch härter kontrolliert, verwundert mich.

Saludos Mike
... Et het noch emmer joot jejange
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baufred
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Re: Neue Gesetzgebung zur touristischen Vermietung in der Communidad Valencia

Beitrag von baufred »

... hier ist das generelle Stichwort >> Meldepflichten :!:

la tía GOOGLE antwortet hierzu: estancias en españa extranjeros

... die staatlichen Vorgaben sind da schon eindeutig > Tourismus oder nicht :roll: ....
Saludos -- baufred --
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Beefeater
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Re: Neue Gesetzgebung zur touristischen Vermietung in der Communidad Valencia

Beitrag von Beefeater »

Man kann auch, etwas einfacher für viele, nach "meldepflichten aufenthalt in spanien" suchen.

Ich bin aber verwundert, dass da Infos kommen, die so nicht bzw. eventuell nicht mehr zutreffen.
Und andere, von denen ich und wahrscheinlich andere Foristen, so noch nie gehört hatten.

Beispiel:
Empadronamiento (Einwohnermeldeamt):
Innerhalb von drei Monaten nach Einreise muss man sich beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde anmelden, in der man wohnt.
Registro Central de Extranjeros (Ausländerzentralregister):
soweit bekannt...

Mir nicht bekannt war diese Verordnung:
EU-Bürger müssen sich innerhalb von drei Monaten nach Einreise auch beim Ausländerzentralregister der zuständigen Polizeidienststelle (Oficina de Extranjeros oder Policía de Extranjeros) anmelden und eine Anmeldebescheinigung (Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión) beantragen.

Das habe ich nie getan. Das wurde auch nie irgendwo verlangt oder abgefragt.

Und dann diese eventuell überholte Vorschrift:
Nach fünf Jahren legalem Aufenthalt kann eine Daueraufenthaltsgenehmigung (Residencia) beantragt werden.

Ich bin nun Resident, aber bereits nach 2 Jahren.
Ohne ein Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión.
Daher meine Vermutung, dass das heute einfacher/schneller geht.

Nur meine spanischen Kontostände der letzten 12 Monate waren den Beamten wichtig.
Alle Daten fein ausgedruckt mitgenommen, gestempelt und unterschrieben von der spanischen Bank
und ich musste auch noch meine Banking App öffnen und den Kontostand zum Vergleich zeigen >:)
Man möchte anscheinend keine Mittellosen in der spanischen Gemeinschaft willkommen heissen.
Was ich gut verstehen kann mit Blick auf D...

Und mein Empadronamiento durfte nur 3 Monate alt sein. Meins war 5 Monate vorher erst erneuert worden,
musste nochmal erneuert werden...

Gut, dass ich in Spanien so entspannt bin. In D wäre ich wegen diesem Nonsense leicht ausgeflippt.

Saludos Mike
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Re: Neue Gesetzgebung zur touristischen Vermietung in der Communidad Valencia

Beitrag von baufred »

@Beefeater ...

natürlich haben wir hier - wie in Spanien nicht unnormal - je nach lokalen Gegebenheiten, Anpassungen in den Abwicklungsprocederes bzw. technischen Möglichkeiten - wobei Spanien m.M.n. digital schon um einiges weiterentwickelt ist - D'land ist hier anscheinend doch noch im digitalen Enwicklungsprozess - aber langsam wird es besser :roll: ...

Tipp: mit Ortsnamen & Ayuntamiento & Empadronamiento/Residencia suchen - zeigt bei den lokalen HP's nahezu immer die notwendige Info an ....
... weitere Einzelheiten dazu:
https://sede.policia.gob.es/portalCiuda ... racion.php#
Saludos -- baufred --
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Re: Neue Gesetzgebung zur touristischen Vermietung in der Communidad Valencia

Beitrag von globetrotter11 »

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Re: Neue Gesetzgebung zur touristischen Vermietung in der Communidad Valencia

Beitrag von Florecilla »

Beefeater hat geschrieben: Do 17. Jul 2025, 22:27 Beispiel:
Empadronamiento (Einwohnermeldeamt):
Innerhalb von drei Monaten nach Einreise muss man sich beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde anmelden, in der man wohnt.
Registro Central de Extranjeros (Ausländerzentralregister):
soweit bekannt...
Außer in Denia :d Die lassen die Anmeldung nur zu, wenn du einen dauerhaften (Erst-)Wohnsitz in Denia hast. Ich habe mit dem Herren auf der Behörden diskutiert, aber nein, kein Empadronamiento für uns. Auf meine Bemerkung, dass das in anderen Gemeinden der Comunidad durchaus üblich sei, meinte er, die Handhabung dort wäre nicht korrekt :mrgreen:

Ich vermute, er hatte einfach keinen Bock. Andererseits hat unsere Diskussion wahrscheinlich deutlich länger gedauert als der Meldeprozess an sich. In Gesprächen mit anderen deutschsprachigen Ausländern vor Ort habe ich gehört, dass im Rathaus Denia ähnliche Erfahrungen gemacht wurden.
Saludos,
Florecilla (Margit)


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