Man kann auch, etwas einfacher für viele, nach "meldepflichten aufenthalt in spanien" suchen.
Ich bin aber verwundert, dass da Infos kommen, die so nicht bzw. eventuell nicht mehr zutreffen.
Und andere, von denen ich und wahrscheinlich andere Foristen, so noch nie gehört hatten.
Beispiel:
Empadronamiento (Einwohnermeldeamt):
Innerhalb von drei Monaten nach Einreise muss man sich beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde anmelden, in der man wohnt.
Registro Central de Extranjeros (Ausländerzentralregister):
soweit bekannt...
Mir nicht bekannt war diese Verordnung:
EU-Bürger müssen sich innerhalb von drei Monaten nach Einreise auch beim Ausländerzentralregister der zuständigen Polizeidienststelle (Oficina de Extranjeros oder Policía de Extranjeros) anmelden und eine Anmeldebescheinigung (Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión) beantragen.
Das habe ich nie getan. Das wurde auch nie irgendwo verlangt oder abgefragt.
Und dann diese eventuell überholte Vorschrift:
Nach fünf Jahren legalem Aufenthalt kann eine Daueraufenthaltsgenehmigung (Residencia) beantragt werden.
Ich bin nun Resident, aber bereits nach 2 Jahren.
Ohne ein Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión.
Daher meine Vermutung, dass das heute einfacher/schneller geht.
Nur meine spanischen Kontostände der letzten 12 Monate waren den Beamten wichtig.
Alle Daten fein ausgedruckt mitgenommen, gestempelt und unterschrieben von der spanischen Bank
und ich musste auch noch meine Banking App öffnen und den Kontostand zum Vergleich zeigen
Man möchte anscheinend keine Mittellosen in der spanischen Gemeinschaft willkommen heissen.
Was ich gut verstehen kann mit Blick auf D...
Und mein Empadronamiento durfte nur 3 Monate alt sein. Meins war 5 Monate vorher erst erneuert worden,
musste nochmal erneuert werden...
Gut, dass ich in Spanien so entspannt bin. In D wäre ich wegen diesem Nonsense leicht ausgeflippt.
Saludos Mike