Hallo Rainer,
rainer hat geschrieben:Hallo Matonkiki,
du bist in Deutschland nicht prinzipiell zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, sondern nur dann, wenn du steuerpflichtige Einkünfte hast, und das bedeutet: nur wenn die gesamten zu versteuernden Einkünfte den jährlichen Grundfreibetrag in Höhe von 8.004 Euro übersteigen, bei Ehepaaren 16.008 Euro.
Und steuerpflichtig ist nicht die ganze Rente, sondern je nach Rentenbeginn nur abzüglich eines Freibetrages von bis zu 50%. Wenn euer Rentenbeginn vor 2005 lag, können die Renteneinkünfte also bis zu 32016 Euro jährlich betragen, bevor eine Steuererklärung abgegeben werden müsste. Vorausgesetzt natürlich, es gibt nicht noch andere Einkünfte.
Hintergrund:
Seit dem 1.1.2009 hat das Finanzamt Neubrandenburg die bundesweite Zuständigkeit für die Auslandsrentenbesteuerung übernommen. Diese Übertragung ist vorerst bis zum Veranlagungsjahr 2013 befristet. Eine Klärung der Zuständigkeit für die Auslandsrentenbesteuerung wurde notwendig, weil es für die im Ausland lebenden Rentner bislang noch kein zuständiges Finanzamt gab. Bund und Länder sind daraufhin übereingekommen, dass es am effektivsten ist, diese Zuständigkeit in einem einzigen Finanzamt zu bündeln.
Etwa 1,4 Mio. deutsche Rentner wohnen im Ausland. Mit zahlreichen Ländern gibt es Doppelbesteuerungsabkommen, in denen detailliert geregelt ist, welchem Staat für welche Einkunftsart die Besteuerung zusteht. So müssen z.B. die deutschen Rentner in Spanien nicht an den deutschen, sondern an den spanischen Staat Steuern zahlen. Aber immerhin in rund 575.000 Fällen steht Deutschland das Besteuerungsrecht zu. Für diese ist nun das Finanzamt Neubrandenburg zuständig.
Das alles hat aber wie gesagt erst ab der genannten Einkommensgrenze Bedeutung.
unsere Rente aus D beträgt z. Zt. 258 € (mein Mann) und 47 € (ich), zusammen also etwas über 300 € monatlich. Mal 12 gäbe 3600 € ... Wenn es so sein sollte, wie Du es angibst, wären wir in D ja doch nicht steuerpflichtig...? Die Steuerberatung in D, bei der wir uns erkundigt haben, und die uns die Formulare erklärt und ausgefüllt hat, sieht das aber anders... Sie meinten, in unserem Fall, würden wir uns darauf einrichten müssen, dass wir für 25% unserer deutschen Rente in D Steuern zahlen müssten, auch wenn wir in Liechtenstein wohnen und egal wie hoch dieses Einkommen wäre... Das würde sich, nach ihrer Berechnung, für das Jahr 2011 auf ca. 260 € belaufen... Tendenz "steigend", weil man ja alle paar Jahre ein paar € mehr an Rente zu erwarten hat... (vielleicht...?)
Mein Schwager, der ebenfalls hier wohnhaft ist, hat eine wesentlich höhere Rente aus D, er wird sich auf einen entsprechenden höheren Betrag einrichten müssen...
Matonkikí
Bist Du oder warst Du Steuerberater???