Rentner m. Wohnsitz in Spanien?

Kleine Erlebnisse erzählen, Erfahrungen austauschen, Fragen stellen und Ratschläge erteilen
Antworten
Benutzeravatar
Matonkikí
activo
activo
Beiträge: 133
Registriert: Mo 4. Mai 2009, 21:12
Wohnort: Fürstentum Liechtenstein

Rentner m. Wohnsitz in Spanien?

Beitrag von Matonkikí »

Hallo miteinander!

Nach langer Zeit melde ich mich wieder mal bei euch mit einer Frage an diejenigen die aus D eine Rente beziehen, ihren Wohnsitz aber schon länger ausschliesslich in Spanien haben.

Wir wohnen ja auch schon seit 40 Jahren nicht mehr in D, (sind auch keine deutschen Staatsbürger), allerdings haben wir einige Jahre davor in D gearbeitet und selbstverständlich auch Rentenbeiträge einbezahlt, Lohnsteuer ohnehin. Seit einigen Jahren sind wir nun Rentner und beziehen daher auch eine (kleine!) Rente aus D.

Vor ein paar Wochen nun, bekamen wir die Benachrichtigung, von einer (neuen?) Steuerbehörde in Neu-Brandenburg, dass wir für diese Rentenbezüge in D auch steuerpflichtig sind, auch wenn wir schon seit 40 Jahren dort keinen Wohnsitz mehr haben. Die hinzugezogene deutsche Steuerberatung hat uns nun informiert, dass das seine Richtigkeit habe und nun wird uns, wenn der ca. 20-seitige Papierkram bearbeitet ist, solange wir leben, eine jährliche Rechnung gestellt werden, die unsere (ohnehin schon kleine Rente) jährlich um einen vollen Monats-Betrag schrumpfen lässt...

Meine Frage: hat jemand da bereits Erfahrung damit? Wenn nicht, wird sich jeder in Spanien wohnhafte deutsche Rentner wohl darauf einstellen müssen, einen Teil seiner Rente auch wieder an den deutschen Staat zurückschicken zu müssen...?

Bin neugierig... Matonkikí :-\ :|
Benutzeravatar
kuba
especialista
especialista
Beiträge: 1343
Registriert: Mi 21. Jul 2010, 12:53
Wohnort: Osnabrücker Land - Oliva

Re: Rentner m. Wohnsitz in Spanien?

Beitrag von kuba »

@ Mantokiki

ich kann dir hier natürlich keine rechtliche Beratung geben, darf ich auch nicht, aber....wenn du nicht mehr in Deutschland gemeldet bist und dein Wohnsitz ausschließlich in Spanien ist, dann bist du auch ausschließlich in Spanien steuerpflichtig, d.h. du musst deine Rente in Spanien versteuern und nicht in Deutschland......oder hast du bisher nichts in Spanien versteuert. Eine zweifache Besteuerung der Rente ist nicht zulässig.
liebe grüße
kuba
rainer
especialista
especialista
Beiträge: 3468
Registriert: So 2. Jan 2011, 11:25
Wohnort: Rojales (Ciudad Quesada) und Ostwestfalen

Re: Rentner m. Wohnsitz in Spanien?

Beitrag von rainer »

Hallo Matonkiki,

du bist in Deutschland nicht prinzipiell zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, sondern nur dann, wenn du steuerpflichtige Einkünfte hast, und das bedeutet: nur wenn die gesamten zu versteuernden Einkünfte den jährlichen Grundfreibetrag in Höhe von 8.004 Euro übersteigen, bei Ehepaaren 16.008 Euro.

Und steuerpflichtig ist nicht die ganze Rente, sondern je nach Rentenbeginn nur abzüglich eines Freibetrages von bis zu 50%. Wenn euer Rentenbeginn vor 2005 lag, können die Renteneinkünfte also bis zu 32016 Euro jährlich betragen, bevor eine Steuererklärung abgegeben werden müsste. Vorausgesetzt natürlich, es gibt nicht noch andere Einkünfte.

Hintergrund:
Seit dem 1.1.2009 hat das Finanzamt Neubrandenburg die bundesweite Zuständigkeit für die Auslandsrentenbesteuerung übernommen. Diese Übertragung ist vorerst bis zum Veranlagungsjahr 2013 befristet. Eine Klärung der Zuständigkeit für die Auslandsrentenbesteuerung wurde notwendig, weil es für die im Ausland lebenden Rentner bislang noch kein zuständiges Finanzamt gab. Bund und Länder sind daraufhin übereingekommen, dass es am effektivsten ist, diese Zuständigkeit in einem einzigen Finanzamt zu bündeln.
Etwa 1,4 Mio. deutsche Rentner wohnen im Ausland. Mit zahlreichen Ländern gibt es Doppelbesteuerungsabkommen, in denen detailliert geregelt ist, welchem Staat für welche Einkunftsart die Besteuerung zusteht. So müssen z.B. die deutschen Rentner in Spanien nicht an den deutschen, sondern an den spanischen Staat Steuern zahlen. Aber immerhin in rund 575.000 Fällen steht Deutschland das Besteuerungsrecht zu. Für diese ist nun das Finanzamt Neubrandenburg zuständig.

Das alles hat aber wie gesagt erst ab der genannten Einkommensgrenze Bedeutung.
Benutzeravatar
Matonkikí
activo
activo
Beiträge: 133
Registriert: Mo 4. Mai 2009, 21:12
Wohnort: Fürstentum Liechtenstein

Re: Rentner m. Wohnsitz in Spanien?

Beitrag von Matonkikí »

Hallo Kuba,

WIR sind nicht in Spanien steuerpflichtig weil ich nicht da wohnen... :-D Vielleicht gibt es ein Abkommen zwischen Spanien und Deutschland, was keine Doppelbesteuerung zulässt...? Mit Liechtenstein, das ist da wo WIR wohnen, gibt es das nicht... :-x

Und wir haben auch immer gedacht, dass man dort seine Steuern zahlt wo man wohnhaft ist... was aber anscheinend doch nicht in jedem Fall stimmt... Anscheinend spielt es auch keine Rolle, dass man die Renten-Einkünfte aus D hier auch auf der Steuererklärung angeben muss, wobei sie nicht extra versteuert werden müssen, weil sie hier als zu gering eingestuft werden... Wir zahlen hier insgesamt, für alle Einkünfte, egal aus welchem Land, aber nicht für die Renten. Dafür gibt es eine recht niedrige Höchstrente, man ist gezwungen eine "Pensionskasse" anzulegen so lange man verdient. Die wird bei Rentenantritt ausbezahlt (wenn man das möchte) und muss auch versteuert werden als Einkommen, allerdings nur ein Mal, nicht jedes Jahr neu...

Aber vielleicht sind die in Spanien wohnhaften Rentner in der beneidenswerten Lage NICHT in D ihre Renten versteuern zu müssen...? Schön für sie! :-D

Matonkikí :-?
Benutzeravatar
Matonkikí
activo
activo
Beiträge: 133
Registriert: Mo 4. Mai 2009, 21:12
Wohnort: Fürstentum Liechtenstein

Re: Rentner m. Wohnsitz in Spanien?

Beitrag von Matonkikí »

Hallo Rainer,
rainer hat geschrieben:Hallo Matonkiki,

du bist in Deutschland nicht prinzipiell zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, sondern nur dann, wenn du steuerpflichtige Einkünfte hast, und das bedeutet: nur wenn die gesamten zu versteuernden Einkünfte den jährlichen Grundfreibetrag in Höhe von 8.004 Euro übersteigen, bei Ehepaaren 16.008 Euro.

Und steuerpflichtig ist nicht die ganze Rente, sondern je nach Rentenbeginn nur abzüglich eines Freibetrages von bis zu 50%. Wenn euer Rentenbeginn vor 2005 lag, können die Renteneinkünfte also bis zu 32016 Euro jährlich betragen, bevor eine Steuererklärung abgegeben werden müsste. Vorausgesetzt natürlich, es gibt nicht noch andere Einkünfte.

Hintergrund:
Seit dem 1.1.2009 hat das Finanzamt Neubrandenburg die bundesweite Zuständigkeit für die Auslandsrentenbesteuerung übernommen. Diese Übertragung ist vorerst bis zum Veranlagungsjahr 2013 befristet. Eine Klärung der Zuständigkeit für die Auslandsrentenbesteuerung wurde notwendig, weil es für die im Ausland lebenden Rentner bislang noch kein zuständiges Finanzamt gab. Bund und Länder sind daraufhin übereingekommen, dass es am effektivsten ist, diese Zuständigkeit in einem einzigen Finanzamt zu bündeln.
Etwa 1,4 Mio. deutsche Rentner wohnen im Ausland. Mit zahlreichen Ländern gibt es Doppelbesteuerungsabkommen, in denen detailliert geregelt ist, welchem Staat für welche Einkunftsart die Besteuerung zusteht. So müssen z.B. die deutschen Rentner in Spanien nicht an den deutschen, sondern an den spanischen Staat Steuern zahlen. Aber immerhin in rund 575.000 Fällen steht Deutschland das Besteuerungsrecht zu. Für diese ist nun das Finanzamt Neubrandenburg zuständig.

Das alles hat aber wie gesagt erst ab der genannten Einkommensgrenze Bedeutung.
unsere Rente aus D beträgt z. Zt. 258 € (mein Mann) und 47 € (ich), zusammen also etwas über 300 € monatlich. Mal 12 gäbe 3600 € ... Wenn es so sein sollte, wie Du es angibst, wären wir in D ja doch nicht steuerpflichtig...? Die Steuerberatung in D, bei der wir uns erkundigt haben, und die uns die Formulare erklärt und ausgefüllt hat, sieht das aber anders... Sie meinten, in unserem Fall, würden wir uns darauf einrichten müssen, dass wir für 25% unserer deutschen Rente in D Steuern zahlen müssten, auch wenn wir in Liechtenstein wohnen und egal wie hoch dieses Einkommen wäre... Das würde sich, nach ihrer Berechnung, für das Jahr 2011 auf ca. 260 € belaufen... Tendenz "steigend", weil man ja alle paar Jahre ein paar € mehr an Rente zu erwarten hat... (vielleicht...?)

Mein Schwager, der ebenfalls hier wohnhaft ist, hat eine wesentlich höhere Rente aus D, er wird sich auf einen entsprechenden höheren Betrag einrichten müssen... :((

Matonkikí



Bist Du oder warst Du Steuerberater???
rainer
especialista
especialista
Beiträge: 3468
Registriert: So 2. Jan 2011, 11:25
Wohnort: Rojales (Ciudad Quesada) und Ostwestfalen

Re: Rentner m. Wohnsitz in Spanien?

Beitrag von rainer »

Informier dich am besten nochmal aus erster Hand:
http://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/
Benutzeravatar
Matonkikí
activo
activo
Beiträge: 133
Registriert: Mo 4. Mai 2009, 21:12
Wohnort: Fürstentum Liechtenstein

Re: Rentner m. Wohnsitz in Spanien?

Beitrag von Matonkikí »

Hallo Rainer,

VIELEN DANK für Deine Ausführungen und auch für den Link! Muss mich mal da durchackern... :) Matonkikí :)
Antworten

Zurück zu „Spanische Plauderecke“