Bitte beachten, daß sich alle Aussagen ausschließlich auf das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht beziehen. Ob und unter welchen Voraussetzungen der andere Staat die mehrfache Staatsangehörigkeit zulässt, kann nur von den dortigen Behörden geklärt werden!!Florecilla hat geschrieben:Hmm, das verwirrt mich irgendwie und deshalb zitiere ich mich einfach mal selbst:Florecilla hat geschrieben:Laut diesem Merkblatt benötigt man innerhalb der EU und der Schweiz seit 2007 die Beibehaltungserklärung nicht einmal mehr:
- Seit dem 28.08.2007 verlieren Deutsche, die die Staatsangehörigkeit eines Staates der Europäischen Union oder der Schweiz erwerben, ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr. Sie benötigen daher keine Beibehaltungsgenehmigung.
Und wie oben schon einmal geschrieben: Eines der wichtigsten Argumente gegen einen Nationalitätswechsel eines deutschen Staatsbürgers zur spanischen Flagge ist jedoch der Verlust seiner deutschen Staatsbürgerschaft.
Deutsche Residenten, die sich zehn Jahre und länger in Spanien aufhalten, können sich also grundsätzlich einbürgern lassen. Sie müssen dafür dem König die Treue und der Verfassung und den Gesetzen den Gehorsam schwören. Aber: Deutsche Residenten müssen ebenso ihrer alten Nationalität abschwören. Spanien fordert von einbürgerungswilligen Deutschen die Aufgabe ihrer alten Nationalität.