Warum solltet ihr ein „Guthaben“ von 4 Wochen haben? Weil ihr in Spanien der Ausgangssperre folgen musstet?Klaudi hat geschrieben: ↑Mi 22. Apr 2020, 10:34 Noch ein paar Hinweise zur Anmeldung beim Gesundheitsamt:
Es gibt in der Brandenburger und der Berliner (vielleicht auch in anderen Bundesländer) Verordnung den § 20
. . . und es gibt den § 21 Absatz 2:
§ 21 Übergangsvorschrift
2) Personen, die sich aufgrund § 17 Absatz 1 Satz 1 der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung in der Fassung vom 2. April 2020 bereits in häuslicher Quarantäne befinden und die die Voraussetzungen einer Ausnahme nach § 18 Absatz 2 erfüllen, können den Zeitraum, in dem sie sich bereits abgesondert haben, von dem in § 18 Absatz 2 vorgegeben Zeitraum von 14 Tagen abziehen. Für die verbleibende Zeit der Absonderung gelten die Vorgaben des § 18 Absatz 2 Satz 1. § 18 Absatz 2 Satz 2 und 3 finden Anwendung.
Also könnte (eventuell??!!??) das Gesundheitsamt auf Antrag
a) die Quarantäne vorzeitig beeden
b) eventuell die bereits verbrachte Zeit anrechnen (dann hätten wir 4 Wochen gut und könnten die versteigern??![]()
)
Wir haben bei unserer Schriftlichen Anmeldung (per Mail) diesen Antrag gestellt und das Gesundheitsamt gebeten es positiv zu prüfen.
Das kann man doch nicht einer häuslichen Quarantäne gleichsetzen. Außerdem wart ihr ja von E nach D unterwegs; selbst wenn ihr in E wirklich in einer häuslichen Quarantäne gewesen sein solltet, wäre diese mit eurer Reise unterbrochen und würde deshalb nicht angerechnet werden können.