Wenn das rechtsverbindlich ist, dürften doch ab diesem Termin eigentlich keine höheren Gebühren mehr in Rechnung gestellt werden? O2 berechnet mir aber weiterhin die alten, höheren Sätze; auf meine Reklamation hin bot man mir an, ich könne ja zu einem neuen Tarif zu den günstigeren Sätzen wechseln.Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass man das, was rechtsverbindlich ist, ausdrücklich beantragen muss?
