Neue Gesetzgebung zur touristischen Vermietung in der Communidad Valencia

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chris
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Re: Neue Gesetzgebung zur touristischen Vermietung in der Communidad Valencia

Beitrag von chris »

Florecilla hat geschrieben: Do 17. Jul 2025, 16:03
Beefeater hat geschrieben: Do 17. Jul 2025, 15:46 Aber die Kinder meiner Freundin waren schon 2 oder 3 mal hier. Meist 5 Tage oder 1 Woche .. also 7 Tage.
Das ist ja keine Vermietung, sondern Besuch - zumindest den musste man bisher nicht angeben bzw. bei der Policia melden
Wenn der Besuch länger als drei Monate bleibt, dann eventuell schon, oder täusche ich mich?
Ist zwar bei Beefeater nicht der Fall, aber um das Thema zu komplettieren wäre es ein interessanter Aspekt ab welcher Aufenthaltsdauer auch nicht zahlende Gäste in privaten Unterkünften mit der lokalen Administration in Kontakt treten müssen.

Anekdote: Bei so etwas mussich immer an Wallace und Gromit denken, die Technohose, und dort der Pinguin als Untermieter, und in dem Kontext der Trinkspruch: "Auf unseren zahlenden Gast". Wenn man ungewünschten Besuch loswerden will, ist solch eine Aussage bei jedem vernichteten Glas Alkohol sicherlich auch ein guter Wink mit dem Zaunpfahl.
Saludos,
Chris
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Beefeater
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Re: Neue Gesetzgebung zur touristischen Vermietung in der Communidad Valencia

Beitrag von Beefeater »

Wenn man den Gedanken dann noch weiter spinnt ...
dann kommt man ja auch in den Bereich eines Dauergastes.

Meine Freundin z.B ist so ein Dauergast bzw. Dauer Besucherin bei mir. Das sind auch mal 4 oder 5 Monate am Stück.
Sie hat von Anfang an eine NIE und ein spanisches Konto. Nun beantragen wir noch das Empadronamiento für sie.
Sie ist nun Rentnerin und die deutsche Krankenkasse hat das - quasi - verlangt.

Und eigentlich muß die Pflicht der Anmeldung von Gästen ja auch solche Fälle betreffen... Also Lebenspartner auf Dauerbesuch.

Hat jemand verstanden worum es dabei letztlich genau geht? Also die Anmeldung von Gästen innerhalb von 24h.
Will man primär "illegale Vermietungen" verhindern oder illegale Einwanderung?
(Als Beispiel der "Mafiaboss aus Rumänien", der in Spanien illegal untertaucht)

Ich war 2009 zuletzt in den USA. Dort war man ja seit 9/11 schon ziemlich streng bei der Einreise.
Ich weiß nicht, wie streng die heute sind.
Aber beim Kurzeit 90 Tage max Visa und der Immigration reichte es damals immer, nur die Adresse der 1. Nacht anzugeben.
Z.B. Holiday Inn Miami. Wo man danach die nächsten Wochen hinfuhr, war denen egal.
Daß Spanien gefühlt noch härter kontrolliert, verwundert mich.

Saludos Mike
... Et het noch emmer joot jejange
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baufred
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Re: Neue Gesetzgebung zur touristischen Vermietung in der Communidad Valencia

Beitrag von baufred »

... hier ist das generelle Stichwort >> Meldepflichten :!:

la tía GOOGLE antwortet hierzu: estancias en españa extranjeros

... die staatlichen Vorgaben sind da schon eindeutig > Tourismus oder nicht :roll: ....
Saludos -- baufred --
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Beefeater
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Re: Neue Gesetzgebung zur touristischen Vermietung in der Communidad Valencia

Beitrag von Beefeater »

Man kann auch, etwas einfacher für viele, nach "meldepflichten aufenthalt in spanien" suchen.

Ich bin aber verwundert, dass da Infos kommen, die so nicht bzw. eventuell nicht mehr zutreffen.
Und andere, von denen ich und wahrscheinlich andere Foristen, so noch nie gehört hatten.

Beispiel:
Empadronamiento (Einwohnermeldeamt):
Innerhalb von drei Monaten nach Einreise muss man sich beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde anmelden, in der man wohnt.
Registro Central de Extranjeros (Ausländerzentralregister):
soweit bekannt...

Mir nicht bekannt war diese Verordnung:
EU-Bürger müssen sich innerhalb von drei Monaten nach Einreise auch beim Ausländerzentralregister der zuständigen Polizeidienststelle (Oficina de Extranjeros oder Policía de Extranjeros) anmelden und eine Anmeldebescheinigung (Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión) beantragen.

Das habe ich nie getan. Das wurde auch nie irgendwo verlangt oder abgefragt.

Und dann diese eventuell überholte Vorschrift:
Nach fünf Jahren legalem Aufenthalt kann eine Daueraufenthaltsgenehmigung (Residencia) beantragt werden.

Ich bin nun Resident, aber bereits nach 2 Jahren.
Ohne ein Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión.
Daher meine Vermutung, dass das heute einfacher/schneller geht.

Nur meine spanischen Kontostände der letzten 12 Monate waren den Beamten wichtig.
Alle Daten fein ausgedruckt mitgenommen, gestempelt und unterschrieben von der spanischen Bank
und ich musste auch noch meine Banking App öffnen und den Kontostand zum Vergleich zeigen >:)
Man möchte anscheinend keine Mittellosen in der spanischen Gemeinschaft willkommen heissen.
Was ich gut verstehen kann mit Blick auf D...

Und mein Empadronamiento durfte nur 3 Monate alt sein. Meins war 5 Monate vorher erst erneuert worden,
musste nochmal erneuert werden...

Gut, dass ich in Spanien so entspannt bin. In D wäre ich wegen diesem Nonsense leicht ausgeflippt.

Saludos Mike
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Re: Neue Gesetzgebung zur touristischen Vermietung in der Communidad Valencia

Beitrag von baufred »

@Beefeater ...

natürlich haben wir hier - wie in Spanien nicht unnormal - je nach lokalen Gegebenheiten, Anpassungen in den Abwicklungsprocederes bzw. technischen Möglichkeiten - wobei Spanien m.M.n. digital schon um einiges weiterentwickelt ist - D'land ist hier anscheinend doch noch im digitalen Enwicklungsprozess - aber langsam wird es besser :roll: ...

Tipp: mit Ortsnamen & Ayuntamiento & Empadronamiento/Residencia suchen - zeigt bei den lokalen HP's nahezu immer die notwendige Info an ....
... weitere Einzelheiten dazu:
https://sede.policia.gob.es/portalCiuda ... racion.php#
Saludos -- baufred --
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Re: Neue Gesetzgebung zur touristischen Vermietung in der Communidad Valencia

Beitrag von globetrotter11 »

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Re: Neue Gesetzgebung zur touristischen Vermietung in der Communidad Valencia

Beitrag von Florecilla »

Beefeater hat geschrieben: Do 17. Jul 2025, 22:27 Beispiel:
Empadronamiento (Einwohnermeldeamt):
Innerhalb von drei Monaten nach Einreise muss man sich beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde anmelden, in der man wohnt.
Registro Central de Extranjeros (Ausländerzentralregister):
soweit bekannt...
Außer in Denia :d Die lassen die Anmeldung nur zu, wenn du einen dauerhaften (Erst-)Wohnsitz in Denia hast. Ich habe mit dem Herren auf der Behörden diskutiert, aber nein, kein Empadronamiento für uns. Auf meine Bemerkung, dass das in anderen Gemeinden der Comunidad durchaus üblich sei, meinte er, die Handhabung dort wäre nicht korrekt :mrgreen:

Ich vermute, er hatte einfach keinen Bock. Andererseits hat unsere Diskussion wahrscheinlich deutlich länger gedauert als der Meldeprozess an sich. In Gesprächen mit anderen deutschsprachigen Ausländern vor Ort habe ich gehört, dass im Rathaus Denia ähnliche Erfahrungen gemacht wurden.
Saludos,
Florecilla (Margit)


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chris
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Re: Neue Gesetzgebung zur touristischen Vermietung in der Communidad Valencia

Beitrag von chris »

Beefeater hat geschrieben: Do 17. Jul 2025, 22:27 Und dann diese eventuell überholte Vorschrift:
Nach fünf Jahren legalem Aufenthalt kann eine Daueraufenthaltsgenehmigung (Residencia) beantragt werden.

Ich bin nun Resident, aber bereits nach 2 Jahren.
Ohne ein Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión.
Daher meine Vermutung, dass das heute einfacher/schneller geht.
Das dürfte immer noch gelten, man bekommt zwar ein grünes Kärtchen, das ist aber nicht permanent, auch wenn das nirgendwo steht.
Ich hatte ja bereits darüber geklagt, welche Umstände es bereitet hat, unsere hier geborenen Kinder zu registrieren. Ohne genug Geld auf dem Konto wären meine Frau und ich zwar permanente Residenten in Spanien (an unserer weltweit einzigen Wohnanschrift), dürften aber unsere Kinder nicht bei uns registrieren. Die sollen dann wohl als Streuner auf einer spanischen Straße leben.

Doch damit nicht genug, trotz unermesslichen Reichtums gilt die Residencia für die Kinder erst einmal fünf Jahre. Das ist ebenso absurd wie der o.g. Umstand. Mit 6 sind sie dann illegal im Land, man kann dann aber die permanente Residencia beantragen. Ob das dann nochmal vom Vermögen abhängt? Ich denke schon.....

Dass sich diese Vorschriften geändert haben, ist mir nicht bekannt. Und der Prozess ist eh ein Stachel im Arsch, für jeden Minderjährigen einen eigenen Termin in BND zu ergattern, wahrscheinlich noch an zwei unterschiedlichen Tagen, ist schon kompliziert genug. Dann noch der Mangel an Logik bzw gesundem Menschenverstand und das permanente Gefühl, dass diese Dinge EU-weit endlich einmal gelöst werden sollten anstatt nur zu schauen, wie man den multinationalen Konzernen gefällig sein kann, damit lokale Familienbetriebe keinen Standortvorteil mehr haben, da kann einem schon die Hutschnur platzen.
Saludos,
Chris
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Re: Neue Gesetzgebung zur touristischen Vermietung in der Communidad Valencia

Beitrag von Oliva B. »

“Bürgermeister von Barcelona Jaume Collboni“ hat geschrieben:Es ist offensichtlich, dass es große Onlineplattformen gibt, die mit der sehr romantischen Idee gegründet wurden, Eigentum unter Menschen aus aller Welt zu teilen, und die letztendlich nur die Innenstädte verwüstet haben, weil sie durch immer mehr Ferienwohnungen ausgeplündert werden
… aus einem Interview im spanischen öffentlichen Rundfunk RNE vom 19. 05. 2025, Quelle: Illegale Ferienwohnungen in Spanien

Dazu auch die offizielle Information/Version, die vom spanischen Ministerium für Wohnungsbau und Stadtentwicklung herausgegeben wurde:
“Ministerio de vivienda y Agenda Urbana“ hat geschrieben:Das "Ventanilla Única“
Digitale Märkte haben die Weltwirtschaft verändert und neue Formen des Handels und der Zusammenarbeit ermöglicht. Das Internet hat die Art und Weise, wie wir Geschäfte machen, revolutioniert und beispiellose Möglichkeiten in allen Sektoren geschaffen, darunter auch im Tourismus und im Wohnungsbau, zwei Grundpfeilern der spanischen Wirtschaft.
Die Schnittstelle beider Sektoren hat zu einer bahnbrechenden Innovation geführt: der Verbreitung digitaler Plattformen für touristische und saisonale Vermietungen. Diese Tools, die... weiterlesen
Das „Ventanilla Única Digital“ ist eine digitale zentrale Anlaufstelle für die Vermietung von Unterkünften für kurze Zeit
Das Ministerium für Wohnungswesen und Stadtentwicklung legt das Verfahren für die obligatorische Registrierung von Kurzzeitwohnungen fest, das für das gesamte Staatsgebiet gilt. Um die Verordnung umzusetzen, wird zusätzlich eine aktualisierte Liste der Gebiete veröffentlicht, in denen die zuständigen Behörden Informationen von Online-Plattformen für die Vermietung von Wohnungen angefordert haben, um Transparenz und die Einhaltung der Vorschriften zu fördern.

GÜLTIG
ab 2. August 2024


DECRETO LEY 9/2024, de 2 de agosto, del Consell*), de modificación de la normativa reguladora de las viviendas de uso turístico.
*) Consell ist Valenciano, span. Consejo
Gesetzesdekret 9/2024 des Rates vom 2. August zur Änderung der Vorschriften für Touristenunterkünfte.
https://dogv.gva.es/va/resultat-dogv?si ... =2024/8209

ab 1. Juli 2025
Alles über das neue, einheitliche Register für Ferienvermietungen, das am 1. Juli 2025 in Kraft trat, findet ihr in dem Artikel von Idealista Todo sobre el registro único de alquiler turístico - El nuevo registro de alquiler turístico y de temporada será efectivo desde julio de 2025


Touristische Nutzung von Wohnungen, veröffentlicht von der Generalitat Valenciana, mit neuem „INFORMATIONSHINWEIS ZUM ANWENDUNGSBEREICH DES EINHEITLICHEN MIETVERTRAGSREGISTERS“

SELBSTREGISTRIERUNG VON TOURISTISCHEN IMMOBILIEN. VERANTWORTUNGSBERECHTIGTE ERKLÄRUNG bezüglich der REGISTRIERUNG/BETRIEBSBEGINN von touristischen Immobilien sowie ÄNDERUNGEN (EIGENTÜMERWECHSEL, Änderung der Kapazität, Betriebsdauer, Kontaktdaten und anderer nicht wesentlicher Daten) und/oder ABMELDUNG von bereits registrierten touristischen Immobilien,
mehr auf der Website des Ministeriums für Innovation, Industrie, Handel und Tourismus der Generalitat Valenciana.

Nun noch dieser Link der spanischen Regierung, in dem es um Wohnungen für touristische Zwecke geht, Zitat:
Wohnungen, die für die touristische Vermietung bestimmt sind, unterliegen den spezifischen Vorschriften der autonomen Regionen oder Gemeinden. Die Vermieter müssen die erforderlichen Formalitäten für die Vermarktung bei den autonomen Regionen oder Gemeinden beantragen, die für die Regulierung und Überwachung dieses Marktes zuständig sind.
FAQ

Ab dem 1. Juli 2025 ist die NRUA (Número de Registro de Alquiler) nur noch dann verpflichtend, wenn eine Reservierung, ein Vertrag und/oder eine Finanztransaktion über die Online-Plattform abgewickelt wird. Änderungen erfahrt über die Vermietung von Ferienunterkünften (alquiler vivienda vacacional) könnt ihr nachlesen unter Fragen und Antworten über die Vermietung von Ferienunterkünften (alquiler vivienda vacacional) vom 22. Juni 2025

Und noch einmal Beefeaters Link:
Dies sind die 32 Fragen und Daten, die Sie an Big Brother beantworten müssen, wenn Sie in Spanien reisen
Antworten

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